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Impfen in der Schwangerschaft
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Was ist nötig, was ist möglich – und was nicht?

In der Schwangerschaft gilt die Maxime: »So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig impfen.« Einige Impfungen werden sogar ausdrücklich für schwangere Frauen empfohlen, unter anderem der Schutz vor Influenza und Pertussis.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
Datum 17.03.2026  18:00 Uhr

Alle Totimpfstoffe, zum Beispiel gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis oder Hepatitis A und B, gelten als sicher für die Schwangere und den Fetus. Eine Schwangerschaft ist also keine Kontraindikation für deren Gabe.

Im ersten Trimenon sollte man aber nur bei dringender Indikation impfen. Diese Vorsichtsmaßnahme wiederholen die Experten der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut auch in der aktuellen Impfempfehlung vom Januar 2026. Damit wollen sie vermeiden, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen spontanen Fehlgeburten fälschlicherweise mit einer Impfung in Zusammenhang gebracht werden, was im Einzelfall die Betroffenen psychisch schwer belasten könnte.

Influenza und Pertussis

Ausdrücklich empfiehlt die STIKO die Impfungen gegen saisonale Influenza und Pertussis (Keuchhusten) für Schwangere.

Die Influenza-Impfung soll primär schwere Krankheitsverläufe bei der Frau vermeiden, da eine Schwangerschaft an sich schon ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf birgt. Die aktuelle Empfehlung gilt für alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung schon ab dem ersten Trimenon. Auch alle Kontaktpersonen von Neugeborenen sollten geschützt sein. Der Influenza-Schutz muss grundsätzlich jedes Jahr vor Beginn der Grippesaison und in jeder Schwangerschaft aufgefrischt werden.

Die Pertussis-Impfung der werdenden Mutter soll über einen erweiterten Nestschutz vor allem die Neugeborenen und Säuglinge vor Keuchhusten schützen, die noch nicht selbst (ausreichend) geimpft werden können. Daher wird die Impfung im letzten Trimenon (ab der 28. Schwangerschaftswoche) verabreicht – unabhängig von einer früheren Impfung gegen Keuchhusten. Besteht die Gefahr einer Frühgeburt, sollte sie schon im zweiten Trimenon erfolgen. Die Frau soll sich zudem in jeder Schwangerschaft erneut impfen lassen.

Aktuell gibt es nur den Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis. Die Tdap-Impfung gilt in der Schwangerschaft als sicher. Wurde die Frau in der Schwangerschaft nicht geimpft, sollte dies laut STIKO in den ersten Tagen nach der Geburt nachgeholt werden. Wichtig: Auch Kontaktpersonen des Neugeborenen sollten gegen Pertussis geimpft sein.

Covid-19-Impfung bei fehlender Basisimmunität

Schwangere Frauen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf. Daher wird Frauen im gebärfähigen Alter die Impfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Covid-19-Impfstoff (mit der jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung) empfohlen.

Dies gilt auch für gesunde Schwangere mit unvollständiger Basisimmunität. Laut STIKO sollen sie erst ab dem zweiten Trimenon und vorzugsweise mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® geimpft werden. Es gibt keine Sicherheitsbedenken in der Schwangerschaft oder Stillzeit.

Noch keine STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung

Noch keine offizielle STIKO-Empfehlung gibt es für den Impfschutz gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV), obwohl der proteinbasierte Impfstoff Abrysvo® von Pfizer für die Gabe in der 24. bis 36. SSW in der Europäischen Union zugelassen ist. Medizinische Fachgesellschaften und Frauenärzte empfehlen die saisonale RSV-Impfung bereits für alle Frauen ab der 32. SSW. Dies betreffe vor allem Schwangere, die sich in den Monaten September bis Januar in der 32. bis 36. SSW befinden, weil in dieser Zeit das Infektionsrisiko am höchsten ist.

Die maternale Impfung soll Neugeborenen und Säuglingen über den passiven Immuntransfer spezifischer Antikörper von der Mutter auf das Kind einen Nestschutz vor RSV verleihen. Aus Sicht der STIKO reicht die aktuelle Datenlage (Stand November 2025) jedoch nicht für eine generelle Empfehlung in der Schwangerschaft aus. Die RSV-Arbeitsgruppe der STIKO will eine erneute Evidenzaufarbeitung voraussichtlich Mitte 2026 angehen.

Sonderfall Gelbfieber-Impfung

Vor Reisen in Endemiegebiete sollte der Impfschutz gegen Gelbfieber gegeben sein; außerdem verlangen einige Länder bei Einreise den Nachweis einer Impfung. Früher ging man davon aus, dass eine einmalige Gabe des Lebendimpfstoffs lebenslang schützt. Heute rät die STIKO, den Impfschutz vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition einmalig aufzufrischen (Reiseimpfung), wenn zehn oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Danach sind keine weiteren Auffrischungen notwendig.

Ungeimpfte Schwangere sollten Länder mit Gelbfieber-Risiko meiden, mahnen Frauenärzte. Ist eine Reise in ein Gefährdungsgebiet jedoch dringend erforderlich und die Infektionsgefahr hoch, kann auch in der Schwangerschaft geimpft werden.

In der Stillzeit

Während der Stillzeit können grundsätzlich Tot- und die meisten Lebendimpfstoffe verabreicht werden. Ausnahmen sind die Dengue- und die Gelbfieber-Impfung. Mütter, bei denen nicht zwei Impfstoffdosen gegen Röteln dokumentiert sind oder die in der Schwangerschaft seronegativ für Röteln getestet wurden, sollten postpartal zwei Dosen eines Impfstoffs  gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) im Abstand von mindestens vier Wochen bekommen.

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