| Brigitte M. Gensthaler |
| 17.03.2026 18:00 Uhr |
Während der Stillzeit können grundsätzlich Tot- und die meisten Lebendimpfstoffe verabreicht werden. Ausnahmen sind die Dengue- und die Gelbfieber-Impfung. Mütter, bei denen nicht zwei Impfstoffdosen gegen Röteln dokumentiert sind oder die in der Schwangerschaft seronegativ für Röteln getestet wurden, sollten postpartal zwei Dosen eines Impfstoffs gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) im Abstand von mindestens vier Wochen bekommen.

Ein Impfpass-Check empfiehlt sich generell, aber ganz besonders bei Kinderwunsch. / © Adobe Stock/mpix-foto
Grundsätzlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Frauen im gebärfähigen Alter, ihren Impfschutz rechtzeitig vor einer möglichen Schwangerschaft zu überprüfen und zu aktualisieren. Dies gilt natürlich vor allem bei Kinderwunsch. Insbesondere sollte die Frau komplett vor Varizellen (Windpocken) und Röteln geschützt sein, denn die Immunisierung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (MMR-V) erfolgt mit Lebendimpfstoffen, die in der Schwangerschaft nicht gespritzt werden dürfen.
Nach Gabe eines Lebendimpfstoffs wird sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Eine versehentliche Lebendimpfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft ist jedoch keinesfalls eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch, da bislang kein schädlicher Einfluss auf das Kind beobachtet wurde.