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Nach der Freigabe
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Was ist beim Skonto möglich?

Mit der Mantelverordnung werden Skonti im Einkauf für die Apotheken wieder freigegeben. Aus Sicht des Wirtschaftsexperten Sebastian Schwintek ist entscheidend, dass der Bundesrat keine weitere Abschwächung der Regelung vorgenommen hat.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 14.07.2026  14:25 Uhr

Intransparente Konditionen

Die Treuhand verhandelt nicht selbst für ihre Mandanten, prüft aber auf Wunsch die Rechnungen des Großhandels. Gerade Ausschlüsse und Gebühren könnten die tatsächlichen Konditionen zuweilen etwas intransparent machen, so Schwintek.

Ein Argument gegen die Skonto-Freigabe war stets, dass vor allem große Apotheken gestärkt würden, während umsatzschwächere Betriebe noch mehr unter Druck geraten könnten. Apotheken mit mehr Marktmacht hätten zwar andere Möglichkeiten, so Schwintek, aber auch kleinere Apotheken könnten über Einkaufsgemeinschaften oder Kooperationen attraktive Konditionen aushandeln.

Schätzungen, was die Skontofreigabe durchschnittlich pro Apotheke bringen könnte, findet Schwintek zu diesem Zeitpunkt unseriös. »Das hängt stark vom Geschäftsmodell ab und ist sehr individuell«, so der Treuhand-Experte. So hätten Apotheken mit vielen Hochpreisern mehr mit Ausschlüssen zu kämpfen. Was aber immer gilt: »Eine sehr gute Kondition wird man erkennen.«

Wichtig: Die neue Regelung gilt erst, wenn die Mantelverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist.

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