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Gutachten des Bundestags
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Was es für ein Rx-Versandverbot braucht

Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags dämpft die Erwartungen der Befürworter eines Rx-Versandhandelsverbots. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, zeigt sich aber weiter zuversichtlich.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 11.09.2026  14:00 Uhr

Mehrheit der EU-Staaten mit Versandverbot

Politisch schwelt der Vorgang seitdem, wie das Gutachten skizziert. Ein nach dem EuGH-Urteil von 2016 vorgelegter Gesetzentwurf für ein Rx-Versandverbot scheiterte an europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken innerhalb der Bundesregierung. Auch ein im Koalitionsvertrag von 2018 angekündigtes Verbot wurde nie umgesetzt. Man verwies stattdessen auf das VOASG; mit dem Gesetz seien »alternative Regelungen zu einem Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln« geprüft worden. Für ein komplettes Rx-Versandverbot sah man keine Chance.

Dabei gibt es etliche EU-Staaten, in denen ein Versandverbot gilt, Deutschland gehört seit 2004 zur Minderheit von sieben EU-Staaten, in denen der Versandhandel mit rezeptfreien sowie mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt ist. Schwierig werde es, wenn es um die Wiedereinführung eines solchen Verbots gehe, auch hierzu äußern sich die Juristen des Bundestags.

Es braucht belastbare Nachweise

Die Unionsrechtskonformität der Wiedereinführung bleibe jedenfalls umstritten – wobei die Zweifel überwögen, schließt das Gutachten.  Befürworter verwiesen auf das DocMorris-Urteil des EuGH von 2003 und die EU-Arzneimittelrichtlinie, wonach Verbote des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich möglich sein können.

Die wohl überwiegende Auffassung sei aber skeptischer. Sie argumentiere, dass Deutschland den Rx-Versandhandel seit 2004 ausdrücklich erlaubt hat. Deshalb müsste ein neues Verbot heute besonders gut begründet und mit belastbaren Nachweisen untermauert werden. Zudem habe sich der Markt in den mehr als 20 Jahren ohne Verbot grundlegend entwickelt. Dass andere EU-Staaten den Rx-Versand untersagen, sei nur eingeschränkt vergleichbar, da dort zum Teil andere regulatorische Rahmenbedingungen gelten.

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