| Cornelia Dölger |
| 11.09.2026 14:00 Uhr |
Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger will sich weiter für ein Rx-Versandverbot einsetzen. Knackpunkt ist die Vereinbarkeit mit EU-Recht. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Mit fragwürdigen Geschäftsmodellen testen EU-Versender die gesetzlichen Grenzen hierzulande aus – und überschreiten sie dabei ebenso regelmäßig, wie Gerichtsurteile etwa zu Rx-Boni immer wieder belegen. Ein Rx-Versandverbot wird daher immer wieder auch seitens der Apothekerschaft gefordert, gleichzeitig dämpfen Skeptiker die Aussicht auf Erfolg und argumentieren, dass ein solches Verbot unvereinbar mit EU-Recht sei.
Um Klarheit zu schaffen, gab der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger im Juli beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags ein Gutachten in Auftrag, das die »unionsrechtliche Zulässigkeit eines Verbots des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln« in Deutschland klären sollte. Das Ergebnis liegt nun vor. Fazit: Ein Rx-Versandverbot wäre politisch zwar möglich, rechtlich aber nur schwer durchzusetzen. Die besseren Argumente sprächen vielmehr gegen die unionsrechtskonforme Wiedereinführung eines Rx-Versandverbots. Dafür wären wohl neue wissenschaftliche Belege für Nachteile des Versandhandels bei der Versorgung erforderlich, schätzen die Gutachter.
Pilsinger zeigt sich weiter zuversichtlich. »Dass ein Versandhandelsverbot von Rx-Arzneimitteln europarechtlich grundsätzlich möglich ist, zeigt die Rechtslage in anderen EU-Ländern, aber auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, wie ich es interpretiere«, so Pilsinger zur PZ. »Jedenfalls werde ich das Thema mit der CSU-Landesgruppe weiter pushen.« Der vergangene heiße Sommer habe erneut gezeigt, dass der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten, »die womöglich noch in völlig überhitzten Paketboxen schmoren, mehr als problematisch ist. Unter dieser Geschäftsform darf niemals die Arzneimittelsicherheit leiden«.
Um das Für und Wider eines Rx-Versandverbots wird schon lange gestritten. Das Gutachten analysiert auf 14 Seiten die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dazu das einschlägige Sekundärrecht der EU und die aktuelle deutsche Rechtslage. In verschiedenen Entscheidungen hatte sich der Europäische Gerichtshof mit dem Versand von Arzneimitteln sowie mit der deutschen Regulierung von Arzneipreisen auseinandergesetzt.