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Kniearthrose

Was die Leitlinie empfiehlt

Kniearthrose betrifft fast die Hälfte der Frauen und ein Drittel der Männer über 65 Jahre. Sie führt zu Schmerzen und Bewegungseinschränkungen bis hin zur Gelenkversteifung. Eine frühzeitige Therapie kann den Verlauf verzögern. Die aktualisierte Leitlinie bietet einen evidenzbasierten Überblick über Behandlungsoptionen.
Daniel Finke
13.02.2025  09:00 Uhr

Ärztliche Untersuchung

Den Ausgangspunkt beim Arzt bildet ein ausführliches Gespräch über die Beschwerden und die Krankheitsvorgeschichte mit besonderem Fokus auf Einschränkungen im Alltag und im Beruf sowie vorangegangene Unfälle und Verletzungen der Kniegelenke.

Es folgt eine körperliche Untersuchung. Der Arzt begutachtet Gang und Haltung sowie mögliche Fehlstellungen durch Schonhaltung, Muskelschwächen oder Beckenschiefstand. Bei der Palpation wird das Gelenk mit den Händen ertastet und auf druckempfindliche Regionen und Schwellungen untersucht. Geprüft werden außerdem die Beweglichkeit des Gelenks und die Stabilität der Bänder.

Im weiteren Verlauf können auch bildgebende Verfahren zum Einsatz kommen. Durch Röntgen lässt sich etwa der Abstand zwischen den Gelenkflächen beurteilen, und mittels Ultraschall lassen sich Weichteile wie Muskeln und Muskelansätze am Gelenk oder der Kapsel erkennen. Optional kann eine MRT-Untersuchung (MRT: Magnetresonanztomografie) folgen, um Schäden an den Bändern, Sehnen oder Menisken besser darzustellen (1).

Liegt ein Gelenkerguss vor, kann die Flüssigkeit mittels Punktion entfernt werden. Dies vermindert Druck und reduziert Schmerzen im Gelenk. Die Flüssigkeit aus dem Gelenk liefert außerdem Hinweise auf entzündliche rheumatische Zustände oder bakterielle Infektionen. Wiederholte Punktionen sind jedoch keine Dauerlösung, da mit jeder Prozedur das Infektionsrisiko steigt.

Medikamentöse Behandlung

Eine Therapie, die die Ursachen von Gonarthrose beseitigt, gibt es bis heute nicht. Die Behandlungsmaßnahmen beschränken sich im Wesentlichen darauf, Schmerzen zu lindern sowie die Beweglichkeit und Gehleistung zu erhöhen. Ziel ist es, den Knorpelabbau und damit das Fortschreiten der Arthrose zu verzögern – durch Kräftigung der Muskulatur und bestimmte Verhaltensweisen in Bewegung.

Nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) lindern Schmerzen, hemmen Entzündungen und tragen so dazu bei, die Beweglichkeit und Lebensqualität zu erhöhen. Zum Einsatz kommen Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen, Diclofenac und Ketoprofen.

NSAR sollten unter strenger Indikationsstellung so niedrig dosiert und so kurz wie möglich oral angewendet werden, unter Beachtung von Alter und Komorbiditäten wie kardiovaskulären oder gastrointestinalen Risiken. Bei gastrointestinalem Risiko empfiehlt sich ergänzend ein Protonenpumpenhemmer (PPI), bei Ulkusbeschwerden die Therapie mit einem COX-2-Hemmer und einem PPI. Eine Kombination von NSAR ist nicht vorgesehen.

Einige Wirkstoffe, darunter Ibuprofen und Diclofenac, stehen auch als Topika zur Verfügung. Als besonders wirksam haben sich Pflaster und halbfeste Zubereitungen mit Diclofenac erwiesen (6).

Die Leitlinie empfiehlt die topische Anwendung von NSAR als erste Wahl für Patienten über 75 Jahren, insbesondere aufgrund des geringeren gastrointestinalen Risikos. Reicht dies nicht aus, wird zu einer oralen Therapie mit NSAR geraten (1).

Paracetamol hat bei Gonarthrose keine klinisch signifikante schmerzlindernde Wirkung gezeigt und sollte daher nicht angewendet werden (7).

Metamizol ist ein häufig verordneter Arzneistoff in Deutschland. Er ist indiziert bei akuten starken Schmerzen wie Tumorschmerzen oder bei Koliken sowie nach Verletzungen oder Operationen. Eine Zulassung bei Arthrose liegt nicht vor. Metamizol sollte daher nur eingesetzt werden, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen – und dann auch nur bei starken Schmerzen.

Bleibt die topische oder orale NSAR-Therapie erfolglos oder kann sie aufgrund von Kontraindikationen nicht erfolgen, stehen unter anderem orales Glucosamin und die Injektion von Glucocorticoiden in die Gelenkkapsel (intraartikuläre Gabe) zur Verfügung (1).

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