Was das IQWiG 2022 gemacht hat |
Annette Rößler |
04.09.2023 13:30 Uhr |
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bewertet im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses den Zusatznutzen neuer Medikamente. / Foto: IQWiG
»Zusatznutzen: Ja oder Nein?« Insgesamt 105 Mal hat das IQWiG im vergangenen Jahr diese Frage beantwortet. In 70 Fällen kam das Institut dabei zur Einschätzung, dass ein Zusatznutzen für das jeweilige Medikament nicht belegt sei. Zwei Medikamenten attestierte das IQWiG sogar einen geringeren Nutzen als der Vergleichstherapie. Dieses harsche Urteil traf im Jahr 2022 das Erdnussprotein-Präparat Palforzia® und den CDK4/6-Inhibitor Palbociclib (Ibrance®).
Das andere Ende der Skala stellt ein erheblicher Zusatznutzen dar. Diese Bestnote vergab das IQWiG 2022 neun Mal, und zwar jeweils einmal für Abrocitinib (Cibinqo®), Mepolizumab (Nucala®), Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid™), Sacituzumab Govitecan (Trodelvy®) und Trastuzumab Deruxtecan (Enhertu®) sowie jeweils zweimal für die beiden Checkpoint-Inhibitoren Nivolumab (Opdivo®), Pembrolizumab (Keytruda®). Insgesamt 13 Mal stellte das IQWiG einen beträchtlichen Zusatznutzen fest, sechs Mal einen geringen und fünf Mal einen nicht quantifizierbaren.
Damit fiel das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung für die meisten Hersteller wohl eher enttäuschend aus. In seinem Jahresbericht geht das Institut darauf nicht weiter ein, liefert aber eine Begründung dafür, warum insbesondere die Daten zu Lebensqualität, Symptomen und Nebenwirkungen, die die Hersteller einreichen, aus seiner Sicht oft unzulänglich sind. Diese patientenberichteten Daten würden oft viel zu kurz erhoben, sodass sich die Frage nicht beantworten lasse, ob es den Betroffenen mit einem Arzneimittel auf Dauer besser oder schlechter geht als mit einer anderen Behandlung.