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Was bringt die E-Patientenakte für Versicherte?

Wie ist die EPA aufgebaut?

Die EPA teilt Dokumente in zwei Kategorien ein: vom Arzt eingestellte Dokumente wie etwa Blutbilder und Arztbriefe und die vom Patient selbst eingestellten Informationen zum Beispiel ein Gesundheits- oder Schmerztagebuch. In der digitalen Ansicht tauchen dann zwei Arten von Dokumenten-Ordnern auf: Einerseits die sogenannten EPA-Dokumente, die auf dem Server der Telematik-Infrastruktur (TI) liegen. Und andererseits die lokalen Dokumente, die bei den Leistungserbringern gespeichert sind, beispielsweise im PVS, in einem Archivsystem oder einem anderen Laufwerk der Praxis. Zu den strukturierten Dokumenten in der EPA – also solche, deren Aufbau und Inhalt fest definiert sind – zählen der Notfalldatensatz, der E-Medikationsplan und Arztbrief sowie der Datensatz persönliche Erklärungen. Um eine Verschlagwortung der Dokumente zu ermöglichen, wird darüber hinaus in der E-Akte technisch festgelegt, welcher Dokumentenklasse wie beispielsweise Labor-Ergebnisse oder Verordnungen sowie zu welchem Dokumententyp wie etwa Arztberichte, Diagnostik- oder Funktionsdiagnostik-Ergebnisse die Informationen zuzuordnen sind. Ob die farbliche Gestaltung der Dokumente in er Akte künftig einer Logik folgen wird, um damit Orientierung zu schaffen, ist derzeit noch unklar: »Unsere Spezifikationen stellen in erster Linie funktionale Anforderungen. Farbelemente sind jedoch Gegenstand nicht-funktionaler Anforderungen zur Usability«, heißt es dazu von der Gematik.

Nicht Teil der EPA wird auf jeden Fall die Organisation und Verwaltung von Arztterminen sein. Die Gesellschaft schließt aber nicht aus, dass »eine Kassen-App eine Terminorganisation als zusätzlichen Service im EPA-Client anbietet. Die Daten davon würden dann lokal im Client gespeichert werden«.

So in etwa wird die Struktur aussehen, wenn ein Patient seine EPA auf einem digitalen Endgerät aufruft:

Datenspende an die Forschung

Jedem EPA-Nutzer steht es darüber hinaus frei, seine Daten in pseudonymisierter Form dem Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu spenden. Die Absicht des Gesetzgebers, die dahinter steckt, ist es, Krankheiten besser erforschen und damit letztlich allen Menschen helfen zu können. Die Gematik spricht in diesem Zusammenhang von einer »neuen Form der gesellschaftlichen Solidarität«.

Für die Entwicklung und Einführung EPA sind in den vergangenen Jahren gleich mehrere Gesetze entscheidend gewesen. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet die Kassen, ihren Versicherten ab Januar 2021 eine EPA anzubieten. Seit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) müssen Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser bei der EPA mitmachen, während die Teilnahme für andere Leistungserbringer noch freiwillig bleibt. Das PDSG regelt schließlich Datenschutz und Zugriffsrechte sowie das gesetzliche Anrecht des Patienten, sich seine Akte befüllen zu lassen. Und schließlich sieht der Entwurf für ein Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) derzeit vor, im Jahr 2023 einen modernen Zukunftskonnektor für den sicheren digitalen Austausch der Akteure im Gesundheitswesen einzuführen. Weil das DVPMG-Gesetzgebungsverfahren noch läuft, kann sich der Zeitplan der EPA für die Termine nach dem 1. Januar 2022 noch einmal verändern. Bislang ist aber geplant, dass die Einführung in folgenden Schritten abläuft:

 

Die Gematik stellt unter anderem für Patienten kurze Informationsvideos zur Verfügung:

 

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