| Cornelia Dölger |
| 27.03.2026 15:00 Uhr |
Auf bis zu 15 Milliarden Euro wird die Finanzlücke in der GKV für 2027 geschätzt. / © Martins Rudzitis
Am Montag soll klar sein, mit welchen Instrumenten die Kassenbeiträge kurzfristig stabilisiert werden sollen. Dann übergeben die zehn Expertinnen und Experten der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzten Finanzkommission Gesundheit ihre Reformvorschläge an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Mit den Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Zusatzbeiträge 2027 erneut hochschnellen. Bis spätestens Dezember soll die Kommission einen zweiten Bericht mit Plänen für grundlegende Strukturreformen vorlegen.
Erwartet wird nun zunächst eine Art Maßnahmenbaukasten für sämtliche Bereiche im Gesundheitssektor. Die Vorschläge sollen nach Informationen der PZ quantifiziert und in der Summe zahlreicher sein als tatsächlich benötigt – aus dem Paket sollen dann kurzfristig wirkende Maßnahmen ausgewählt werden können.
Der Fokus soll dabei vor allem auf den Ausgaben liegen. Inwieweit die großen Ausgabenblöcke wie Krankenhäuser und Arzneimittel unmittelbar angefasst werden, ist unklar. Hier verwies der GKV-Spitzenverband zuletzt erneut auf deutliche Ausgabensteigerungen.
Die Kassen beschwören den Bund kurz vor dem Übergabetermin, »entschlossen« die GKV-Stabilisierung voranzutreiben. Noch vor dem Sommer solle die Bundesregierung ein Reformgesetz auf den Weg bringen, damit die Maßnahmen rechtzeitig zum kommenden Jahr 2027 greifen könnten. Die Ministerin will die abgestimmten Maßnahmen dem Vernehmen nach bis spätestens Oktober durch Bundestag und Bundesrat bringen.
Im Blick haben die Kassen weiter etwa versicherungsfremde Leistungen wie die medizinische Versorgung der Bürgergeldbeziehenden. Deren Krankenversicherung wird derzeit zu etwa zwei Dritteln von der GKV bezahlt, was die Kassen pro Jahr rund zehn Milliarden Euro kostet. Hier sehen die Kassen den Staat in der Verantwortung und haben Ende vergangenen Jahres sogar Klage gegen den Bund eingereicht.
Zuletzt kristallisierten sich mehrere Sparideen heraus – einige realistisch, andere eher eigenwillig. Für Aufregung sorgte Anfang Februar etwa die Forderung eines CDU-nahen Unternehmensverbands, Zahnarztleistungen aus gesetzlichen Krankenversicherungen zu streichen. Die Bundesregierung wies dies ab; es gebe keine solchen Privatisierungspläne.
Dass solche Vorstöße Nebelkerzen sind, die den Reformwillen unterstreichen sollen, aber von der Diskussion um die großen Ausgabenblöcke ablenken, monieren Kritiker. Man solle sich auf nachhaltige Strukturreformen konzentrieren, wird gemahnt.
Ansetzen will man wohl bei Regelungen, die sich als ineffizient erwiesen haben. So soll etwa das in der Ära Spahn im Jahr 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf dem Prüfstand stehen, das die Wartezeiten für Patientinnen und Patienten verkürzen sollte. Dafür bekamen Fachärzte in bestimmten Fällen eine zusätzliche, extrabudgetäre Vergütung.
Nennenswerte Effekte hat das Gesetz aber nicht gebracht, sondern sich eher zum Milliardengrab entwickelt, wie der Bundesrechnungshof (BRH) unlängst kritisierte. Bis Mitte 2024 habe diese Sondervergütung die Krankenkassen mit 2,9 Milliarden Euro Mehrkosten belastet.
Solchen offensichtlichen Fehlanreizen will das BMG begegnen, das kündigte Ministerin Warken wiederholt an. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands könnten 820 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden, wenn die TSVG-Vergütungsregeln gestrichen werden. Denkbar sind auch weitere Kürzungen beim Ärztehonorar – ein Szenario, auf das Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV), schon vorsorglich mit angedrohten Terminkürzungen bei Fachärzten reagierte.
Reformbedarf sieht man schon länger bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), also geprüften medizinischen Apps oder Webanwendungen, die Patientinnen und Patienten bei der Behandlung von Krankheiten unterstützen. Hier soll die Kostenstruktur reformiert werden. DiGA werden von den Kassen erstattet, bislang können die Hersteller den Preis bis zu einem bestimmten Limit ein Jahr lang selbst bestimmen. Diese Preise seien zu hoch, kritisieren die Kassen, zudem sei der Nutzen vieler Anwendungen bislang nicht belegt. Die Kassen trügen obendrein das finanzielle Risiko bei Herstellerinsolvenzen. Immerhin 50 Millionen Euro könnten mit neuer Preisstruktur pro Jahr eingespart werden, heißt es.
Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern steht wohl auf der Streichliste. Wer weniger als 500 bis 600 Euro im Monat verdient, ist kostenfrei über seinen vollzeitbeschäftigten Partner mitversichert. Hier soll künftig ein Eigenanteil fällig werden. Widerstand regte sich umgehend. »Eine Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner käme für die CSU nicht infrage«, so Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Auch der GKV-Spitzenverband mahnte statt minimaler Einnahmenerhöhungen strukturelle Reformen an.
Im Gespräch ist angeblich auch ein neuer Zuschnitt beim Herstellerrabatt, der Einsparungen bringen soll, ebenso die seit Längerem diskutierte erhöhte Zuzahlung von Medikamenten in Apotheken. Grundsätzlich soll mehr Selbstbeteiligung der Patientinnen und Patienten die Kassen entlasten.
Dass die Kommission dafür plädiert, bei den Zuzahlungen anzusetzen, ist nicht unwahrscheinlich. Ministerin Warken hatte offen angekündigt, dass es beim Sparen »keine Denkverbote« geben solle. Tatsächlich wurden die Zuzahlungen von fünf bis zehn Euro pro Medikament seit dem GKV‑Modernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahr 2004 ungeachtet der Inflation nicht mehr verändert. Kritiker gehen aber von verhältnismäßig geringen Effekten aus und fürchten zudem sozialpolitischen Zündstoff.
Im Gespräch ist auch immer wieder eine Praxisgebühr. Eine Abgabe von zehn Euro pro Quartal hatte die vormalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit dem GMG 2004 eingeführt. Die zur Patientensteuerung gedachte Pauschale verfehlte allerdings ihr Ziel und wurde 2012 schließlich wieder abgeschafft. KBV-Chef Gassen ließ die Idee Ende vergangenen Jahres in Form einer angedachten »Kontaktgebühr« wieder aufleben.
Die gezielte Patientensteuerung ist bereits in den Reformplänen der Bundesregierung enthalten. Hausärztinnen und Hausärzte sollen im geplanten Primärversorgungssystem eine Lotsenfunktion übernehmen. Auch soll die Prävention gestärkt werden; hier sollen die Apotheken eine größere Rolle spielen.
Es kursieren obendrein »präventive« Steuern etwa auf Tabak und Alkohol, die den Gesundheitsschutz verbessern und die Kassen entlasten sollen. Im Gespräch sind demnach Preissteigerungen von bis zu zwei Euro pro Zigarettenpackung. Rückenwind von medizinischen Fachgesellschaften und Ärzteverbänden bekommt auch die angedachte Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke.
Die CDU hatte einen solchen Vorstoß bei ihrem Parteitag Ende Februar zwar abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) treibt das Thema mit Verweis auf positive Erfahrungen aus Nachbarländern aber erneut voran. Er will die Zuckersteuer per Entschließungsantrag im Bundesrat durchsetzen. Das Plenum verwies den Antrag heute an die zuständigen Ausschüsse und wird in einer späteren Sitzung abstimmen, ob es die Entschließung fasst.