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Reformverteidigung 
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Warken plant »gelebte Frauenpolitik«

Die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant ein großes Sparpaket. Im Zuge dessen will sie auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern abschaffen. Aber nicht nur aus finanziellen Gründen.
AutorKontaktdpa
Datum 17.04.2026  12:30 Uhr
Grüne sehen vor allem Versicherte und Betriebe belastet

Grüne sehen vor allem Versicherte und Betriebe belastet

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hält Warkens Pläne für unausgewogen. »Der Referentenentwurf zeigt vor allem eines: Die Bundesregierung hat sich entschieden, die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung nicht strukturell zu lösen, sondern sie innerhalb des Systems zulasten von Beschäftigten und Betrieben umzuverteilen«, sagte er dem Nachrichtenportal t-online.

Dahmen bemängelte auch fehlende Prävention: »Wer wirksame Prävention durch höhere Abgaben auf Tabak, Alkohol und Zucker ausspart, gleichzeitig aber beim Kinderkrankengeld und bei Familienleistungen kürzt, Zuzahlungen erhöht und die Beitragsbemessungsgrenze anhebt, nimmt einseitig Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht.«

Gutverdiener sollen höhere Beiträge zahlen

Die Gesundheitsministerin hat Kernpunkte eines Sparpakets vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen um 20 Milliarden Euro entlasten soll. Dabei will sie auch Gutverdienende stärker heranziehen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, solle 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden, heißt es in einem Referentenentwurf, der nun in die regierungsinterne Abstimmung ging.

Aktuell liegt diese Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen. Der zusätzliche Aufschlag von 300 Euro außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden führen, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen.

Das Ministerium konkretisiert damit Sparbeiträge, Zuzahlungen und Einschnitte, die auf Versicherte, Arbeitgebende und Gesundheitsbranche zukommen können. Der Fokus liege auf einem »ausgewogenen Gesamtpaket«, erklärte das Ressort. Es solle »keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren« geben. Der Entwurf soll am 29. April ins Kabinett kommen.

3,5 Prozent Beitragszuschlag statt beitragsfreier Mitversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten soll beschränkt werden. Gehe ein Lebenspartner oder eine -partnerin aus freier Entscheidung keiner Erwerbstätigkeit nach, sei es angemessen, dass sich die erwerbstätige Person an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Entwurf.

Beitragsfrei mitversichert sein sollen noch Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Versicherte mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.

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