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Entscheidungshilfe

Wann in die Notaufnahme – und wann nicht?

Die Notaufnahme ist für viele immer noch die erste Anlaufstelle, wenn die Arztpraxen geschlossen sind. Das ist ein großes Problem. Akute Beschwerden sind längst nicht immer ein Fall für die Notfallversorgung. Aber wie entscheide ich das als Patient?
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 17.07.2024  17:00 Uhr
Welche Beschwerden gehören nicht in die Notaufnahme?

Welche Beschwerden gehören nicht in die Notaufnahme?

Starke Hals- und Ohrenschmerzen sind der Stiftung Gesundheitswissen zufolge keine Notfälle. Das gilt auch für akute Harnwegsinfekte wie Blasenentzündungen, für Rücken- oder Bauchschmerzen. Auch ein Magen-Darm-Infekt mit Erbrechen und Durchfall gehört nicht in die Notaufnahme, Erkältungen mit hohem Fieber ebenfalls nicht.

Aber diese Beschwerden sind trotzdem quälend – und sie können oft nicht warten, bis am nächsten Morgen oder am Montag die Hausarztpraxis wieder öffnet. Die Anlaufstelle in solchen Fällen: der Ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, der unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen ist. Auf der dazugehörigen Webseite 116117.de gibt es außerdem ein Patienten-Navi: Dort gibt man seine gesundheitlichen Beschwerden ein, beantwortet Detailfragen dazu und bekommt am Ende eine Empfehlung, was nun am besten zu tun ist. Es gibt auch eine Suche nach Bereitschaftspraxen, an die man sich außerhalb der üblichen Sprechzeiten wenden kann.

Bei den oben genannten Beschwerden kann oft auch die notdiensthabende Apotheke eine Ersteinschätzung vornehmen und mit nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln helfen oder an den Bereitschaftsdienst verweisen. Die nächst gelegenen Notdienstapotheke lässt sich über www.aponet.de oder die Nummer 22 8 33 finden.

Gut zu wissen: Auch wenn Ärztinnen oder Ärzte nur einen Brückentag frei nehmen oder ein verlängertes Wochenende vereisen, müssen sie Stahl zufolge eine Vertretung organisieren. Darüber müssen sie informieren – zum Beispiel durch einen Hinweis auf der Webseite oder dem Anrufbeantworter oder durch einen Aushang an der Praxistür.

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