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Bürgertests

Vorerst keine Abrechnung der Juli-Testkosten 

Aufgrund geänderter Vorgaben der Coronavirus-Testverordnung müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Abrechnungssysteme umstellen. In manchen Gebieten können deshalb testende Apotheken ihre im Juli durchgeführten Bürgertests vermutlich erst ab September abrechnen. Dies betrifft zunächst Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.
Charlotte Kurz
09.08.2021  16:02 Uhr

Bei der Durchführung von Coronavirus-Schnelltests (Bürgertests) gab es in den vergangenen Wochen immer wieder Änderungen beim Abrechnungs- und Vergütungsprozedere. Seit dem 1. Juli gilt nun eine einheitliche Testvergütung für alle Teststellen, seit dem 1. August müssen alle Teststellen an die Corona-Warn-App angebunden sein. Zudem dürfen seitdem nur noch bestimmte Tests verwendet werden. Doch jetzt verursacht die Umstellung des Abrechnungssystems anscheinend Probleme bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Dies betrifft auch Apotheken in den jeweiligen Gebieten, da diese die Testkosten über einen Gastzugang bei den KVen abrechnen.

Mit der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung zum 1. Juli gab es neue Abrechnungsmodalitäten für die KVen. Der Grund: Das Testsystem sollte resistenter gegenüber Betrugsfälle werden. Nun scheint es aber konkrete Umstellungsprobleme bei mindestens vier KVen zu geben. So erklären die KVen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen auf ihren Webseiten, dass sie die internen Abrechnungsprozesse derzeit komplett neu ausrichten müssen. Diese Umstellung führt demnach dazu, dass vorerst für den Monat Juli keine Abrechnungen möglich sind. »Die grundlegend geänderten Vorgaben zwingen uns, die Abrechnungslogik komplett neu auszurichten und mehr Daten zu erfassen als bisher«, heißt es etwa vonseiten der KV Bayern.

Auch die KV Sachsen informiert: »Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung, gehen aber davon aus, dass diese Arbeiten nicht bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Abrechnung für den Leistungsmonat Juli 2021 abgeschlossen sind.« Die Abrechnung für Juli 2021 werde dann voraussichtlich mit der Abrechnung für August  im September nachgeholt, heißt es weiter. Auch Thüringen und Baden-Württemberg informieren, dass die Überarbeitung bis zum Monatswechsel August/September andauern werde. »Tests ab 1. Juli 2021 können Sie erst mit der August-Abrechnung bis zum 3. September 2021 im Abrechnungsportal eintragen«, heißt es vonseiten der KV Baden-Württemberg. Die Abrechnung der Tests bis zum 30. Juni sei bei allen vier KVen allerdings möglich.

Apotheken in den betroffenen Gebieten werden die Auszahlung des Juli-Honorars für die Durchführung der Testungen und Erstattung der Sachkosten also erst verspätet, vermutlich erst ab Mitte/Ende September, erhalten können.

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