Vier-Augen-Gespräch für höhere Impfquote? |
PZ: Wie sieht es denn aus mit Apotheken, die jetzt mit den Covid-19-Impfungen starten?
Piechotta: Der, der für Impfungen aktuell aufklären darf, kann meiner Meinung nach auch diese Aufklärungsgespräche machen. Die grundlegende Idee ist, dass wir wissen, dass Impfkampagnen nur begrenzte Wirkungen haben, wenn da etwa groß steht: »Finanziert vom Bundesgesundheitsministerium«. Die Gruppen, die wir jetzt noch erreichen wollen, sind oft die, die staatlichen Akteuren besonders stark misstrauen. Die Impfkampagne des BMG ist in deren Augen potentiell das Unglaubwürdigste, was man machen kann. Was wir aufbrechen wollen, ist, dass wir diesen Menschen ein Vier-Augen Gespräch ermöglichen wollen. Im persönlichen Gespräch, vor allem mit Hausärzten, könnten in der Kommunikation aber nochmal ganz andere Effekte erzielt werden. Allerdings liegen die konkreten Gesetzentwürfe noch nicht vor. Sie müssen jetzt erst in den Ministerien erarbeitet werden.
PZ: Wie könnte die Aufklärung ganz praktisch organisiert werden? Wie könnten also etwa Termine verbindlich gebucht werden?
Piechotta: Da gibt es einige Vorschläge. Unter anderem haben verschiedene Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht, dass sie alle Bürgerinnen und Bürger anschreiben könnten. Das könnte auch gleich mit einem Termin für die Impfberatung verbunden werden. Alle, die bereits vollständig geimpft sind und entsprechende Impfzertifikate haben, könnten diesen Termin ganz unbürokratisch stornieren.
PZ: Bislang haben Ihren Antrag nur Bundestagsabgeordnete der FDP und der Grünen-Fraktion im Bundestag unterschrieben, aber keine SPD-Abgeordneten, die auch Teil der Bundesregierung sind. Gibt es dafür eine Erklärung?
Piechotta: Man muss unterscheiden: Das eine sind die Initiatoren, die unter dem Einladungsbrief stehen und dann gibt es eine offizielle Liste an Unterstützern, die den Antrag in den Bundestag einreichen. Hierfür braucht man mehr als 30 Abgeordnete.
PZ: Wie sieht denn der konkrete Zeitplan für die Einführung einer möglichen Impfpflicht aus?
Piechotta: Erstmal braucht es einen konkreten Gesetzentwurf, der aus dem Ministerium vorgeschlagen wird. Dann wird über diesen debattiert. Der Entwurf geht vermutlich am 14. Februar in die zweite Lesung des Bundestags.
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