Viele Unklarheiten bei der Priorisierung von Apothekern |
Bis jetzt dürfen einige Apotheker in Deutschland Grippeimpfungen verabreichen. Jetzt geht es darum, wann die Apotheker selbst gegen Covid-19 geimpft werden können. / Foto: Adobe Stock/StudioLaMagica
Erst vor wenigen Tagen überraschte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit einem Verordnungsentwurf zu künftigen Coronavirus-Impfungen. Darin soll die Priorisierung einzelner Risiko- und Berufsgruppen gesetzlich geregelt und geklärt werden, wer zuerst eine Impfung gegen Covid-19 erhalten soll. Allerdings weist die Verordnung noch viele Lücken auf, die, wie es heißt, unter anderem nach »Vorliegen der Stellungnahme der STIKO« weiter ausgefüllt werden sollen.
Bereits Anfang November hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) gemeinsam mit der Leopoldina und dem Deutschen Ethikrat eine erste Empfehlung veröffentlicht, welche Gruppen prioritär geimpft werden sollten. Nun, mit der Berücksichtigung weiterer Erkenntnisse rund um den Biontech-Impfstoff BNT162b2, gibt die STIKO konkretere Empfehlungen zur Covid-19-Impfung ab. Die Empfehlung befindet sich jedoch noch in einem Stellungnahme-Verfahren, das am Donnerstag abgeschlossen sein wird. Diverse Verbände, Institute, Gesellschaften sowie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollen so Zeit bekommen, auf die Empfehlung der STIKO zu reagieren und Änderungsvorschläge einzureichen. Wann genau die endgültige Empfehlung der STIKO nach dem Abschluss des Stellungnahmen-Verfahren veröffentlicht wird, ist noch nicht klar. Das BMG plant, die entsprechende Rechtsverordnung noch im Dezember zu veröffentlichen.
In einem ersten Schritt sollen laut STIKO-Empfehlung rund 8,6 Millionen Menschen geimpft werden, darunter vor allem Bewohner von Seniorenheimen oder medizinisches Personal mit besonders hohem Infektionsrisiko. Das 62-seitige Dokument der STIKO, dass der PZ vorliegt, lässt aber nur mutmaßen, in welche Priorisierungsgruppe das Apothekenpersonal gehört. Zwar heißt es in der STIKO-Empfehlung: »Laut dem Statistischen Bundesamt sind in Deutschland etwa 5 Millionen Menschen in medizinischen Einrichtungen inklusive Apotheken tätig.« In der genauen Auflistung, welches medizinische Personal in welchen Einrichtungen ein hohes, moderates oder geringes Expositionsrisiko hat, kommt das Apothekenpersonal jedoch nicht vor. Diese Auflistung soll allerdings die Grundlage für die Berechnung der insgesamt fünf unterschiedlich prioritär gehandhabten Gruppen bieten.
Seit 2002 sind Coronaviren auch Nicht-Fachleuten bekannt. Vertreter dieser Virusfamilie lösten damals eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.