Bereits im Juli 2020 wurde die AAppO vorübergehend flexibilisiert. Da die entsprechende Verordnung allerdings an die epidemische Lage von nationaler Tragweite geknüpft war, ist sie seit deren Ende am 25. November 2021 nicht mehr rechtsgültig. Die Rechtsgrundlage für die neue Verordnung wurde Anfang Dezember mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 geschaffen. Dieses ermöglichte dem BMG auch nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder bestimmte Rechtsverordnungen, unter anderem zur AAppO, zu erlassen, soweit es im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie oder ihrer Folgen erforderlich ist.