Umsatzeinbruch in vielen Apotheken |
In Berlin, ein paar Kilometer von der Alexa Apotheke entfernt, liegt die in normalen Zeiten belebte Leipziger Straße. Dort verzeichnet die Apothekeninhaberin der Leipziger Apotheke Renate Schlindwein nach eigenen Angaben aktuell 30 Prozent weniger Umsatz und nur noch die Hälfte ihrer Kunden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten kommen aber noch weitere Probleme hinzu: Zeitgleich zu den Umsatzeinbußen erreichten Schlindwein Drohmails aufgrund der hohen Preise der Einmalmasken, die sie wegen der deutlich erhöhten Einkaufspreise verlangen muss. Neben den Umsatzausfällen, die Schlindwein und viele ihrer Kollegen erleben, ist auch die durchschnittliche Arbeitsbelastung leicht zurückgegangen.
Laut Umfrageergebnissen der Apothekengewerkschaft Adexa zur Coronavirus-Pandemie haben Ende März noch 75,6 Prozent des befragten Apothekenpersonals ihre momentane Arbeitsbelastung als deutlich erhöht eingeschätzt. In der ersten Aprilwoche waren es nur noch 69,6 Prozent. Im Umkehrschluss gaben Ende März 4,1 der Befragten eine eher reduzierte Belastung an. Eine Woche später stieg dieser Wert bereits auf 5,5 Prozent.
Der Generalbevollmächtigte der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover, Frank Diener, sieht die aktuelle wirtschaftliche Lage der Apotheken differenziert: »Die Apotheken in normaler Lage, die also beispielsweise weder am Flughafen noch in Einkaufscentern befindlich sind, werden vermutlich ihren Umsatz über ein paar Monate hinweg nivellieren können.« Schwieriger wird es für Apotheken wie die Leipziger Apotheke oder die Alexa Apotheke. Diener empfiehlt, Öffnungszeiten anzupassen oder über Kurzarbeit nachzudenken. Ein Steuerberater könne individuelle Lösungen ausarbeiten. Diener weist auf die kurzfristig geschaffene Option des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hin, die es ermöglichen soll, Beratungskosten zu 100 Prozent zu bezuschussen. Dieses kostenfreie Beratungsangebot gilt für alle Unternehmen, und damit auch Apotheken, die von negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind. Der Zuschuss gilt bis zu einer Kostenhöhe von maximal 4000 Euro und ist bis Ende des Jahres gültig.
Unterstützen sollen nun auch die Regelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Um vor allem ältere Patienten aber auch das Apothekenpersonal vor der erhöhten Infektionsgefahr zu schützen, sind darin etwa Erleichterungen beim Botendienst vorgesehen. Im Zuge der Verordnung werden den Apotheken zudem flexible Austauschmöglichkeiten von verordneten Arzneimitteln ermöglicht, um die Gesundheitsversorgung weitreichend sicherzustellen.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt begrüßt die Verordnung und mahnt gleichzeitig zur Geduld: »Die diskutierten und beschlossenen Lösungen müssen erstmal greifen, bevor man neue Maßnahmen in Angriff nimmt. An Aufsichtsbehörden und Krankenkassen muss der Appell gehen, den Willen des Gesetzgebers so umzusetzen, dass die Apotheken nach besten Kräften an der Corona-Front weiterarbeiten können.«
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.