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Musik

Töne mit Tiefenwirkung

Ob Schlager, Klassik oder Pop: Jeder Mensch kennt Musik, die ihn auf ganz besondere Weise anspricht. Die bevorzugte Musikrichtung ist individuell verschieden, die Verarbeitung des Höreindrucks im Gehirn dagegen gleich. Musik kann eine therapeutische Wirkung haben – in bestimmten Fällen aber auch krank machen.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 16.04.2023  08:00 Uhr

Fehlende Standards

Ein Problem der Standardisierung liegt darin, dass Musik als Heilmittel auch in Studien nicht ausschließlich von ausgebildeten Musiktherapeuten angewendet wird. »In Deutschland kann sich derzeit jeder Musiktherapeut nennen, auch wenn er nur einen Wochenendkurs mitgemacht hat«, sagt Volker Bernius aus dem Vorstand der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft dazu. Von der DMtG zertifizierte Musiktherapeuten hätten dagegen eine Hochschulausbildung von drei bis vier Jahren Dauer mit einem Bachelor- und/oder Masterabschluss oder eine entsprechende privatrechtliche Ausbildung absolviert. Auch Promotionen seien möglich.

Die akademische Ausbildung stelle sicher, dass ein Musiktherapeut die Vielfalt der Therapien kenne, ihre Anwendung beherrsche und auch entscheiden könne, welche davon im konkreten Fall am besten geeignet sei, so die DMtG. In der stationären Rehabilitation zähle Musiktherapie zu den leitliniengerechten Behandlungsstandards bei erwachsenen Patienten mit Alkoholabhängigkeit, Brustkrebs, depressiven Störungen und Schlaganfall sowie bei Kindern und Jugendlichen mit Asthma, Adipositas und Neurodermitis.

Allerdings werden die Kosten für Musiktherapie zurzeit nur im stationären Setting von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Im ambulanten Sektor dagegen nicht, weil Musik- und Tanztherapie laut Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) auf der Negativliste der nicht verordnungsfähigen Heilmittel stehen. Wer sich als Musiktherapeut niederlassen will, braucht daher mindestens noch eine Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie.

Aus Sicht der DMtG ist das ein Skandal. Sie hält die Ungleichbehandlung des stationären und ambulanten Sektors für objektiv nicht begründbar: Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich Musiktherapie in der ambulanten Behandlung weniger positiv auswirke als in der stationären Behandlung. Zudem sei die HeilM-RL für Musiktherapeuten eigentlich gar nicht zuständig. Tatsächlich fehlen sie und auch andere künstlerische Therapeuten in der Auflistung der Berufe, für die die HeilM-RL gilt. Eine Klarstellung erhoffen sich die DMtG und die Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien von einem allgemeinen Heilberufegesetz, das die Bundesregierung laut Ampel-Koalitionsvertrag auf den Weg bringen will.

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