Die in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt geltenden separaten Verträge wurden bisher nicht evaluiert und sind nicht von der Kündigung betroffen.
Die TK erklärte weiter, dass alle Krankenkassen verpflichtet seien, ihren Versicherten ein Hausarztprogramm anzubieten, und die Verträge nun so lange weiter gelten, bis neue Verträge mit den Hausärzteverbänden vereinbart wurden. Dementsprechend sieht die TK die Kündigung als Auftakt zu neuen Vertragsverhandlungen. Ziel der TK ist, bis zum Jahresende einen Vertrag zu vereinbaren, der zu besserer Versorgungssteuerung bei effizientem Ressourceneinsatz führt. Die TK steht für konstruktive und vertragspartnerschaftliche Verhandlungen mit den regionalen Hausärzteverbänden bereit und wird dazu in den nächsten Wochen Gespräche aufnehmen.
Für die Versorgung der rund eine Million TK-Versicherten, die an den nun gekündigten HzV-Verträgen teilnehmen, ändere sich nichts, versicherte die Kasse. Ihre Vertragsteilnahme bleibe von der Kündigung unberührt, sie würden weiterhin im Rahmen des Hausarztprogramms versorgt. Die aktuell rund 10.000 teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte erhalten bis zum Abschluss eines Folgevertrages weiterhin die gewohnte Vergütung.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband erklärte, dass die Kündigung der HzV-Verträge keine unmittelbaren Folgen für teilnehmende Praxen sowie die Patientinnen und Patienten habe. Aufgrund der Fortgeltungsklausel nach § 73b Absatz 5a SGB V gelte der bisherige Vertrag trotz der Kündigung unverändert weiter, bis sich die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände und die Techniker Krankenkasse im Zweifel auf einen neuen Vertrag geeinigt haben.
»Die Kündigung der Techniker Krankenkasse sehen wir ganz klar als Versuch, politischen Druck auf die hausärztlichen Praxen auszuüben und die teilnehmenden Versicherten zu verunsichern. Das haben auch schon andere Krankenkassen in der Vergangenheit versucht«, sagte die Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. »Das ist ein durchschaubares Manöver, das jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen für die teilnehmenden Praxen und Versicherten hat. Die gesetzlichen Regelungen sind hier glasklar und schützen den Fortbestand der HZV. Wir blicken den weiteren Entwicklungen daher gelassen entgegen«.