Eine Datenauswertung der Techniker Krankenkasse hatte gezeigt, dass die HzV die Ziele einer besseren Versorgungssteuerung der Teilnehmenden nicht erreicht. / © Imago Images/dts Nachrichtenagentur
Im angedachten Primärversorgungssystem der Bundesregierung sollen die Hausärzte eine wichtige Rolle einnehmen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen Patientinnen und Patienten gezielter gesteuert, Wartezeiten reduziert und Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Geplant ist, dass Betroffene zuerst zum Hausarzt gehen und nur bei Bedarf an Fachärzte überwiesen werden.
Eine Auswertung von Daten der Techniker Krankenkasse (TK) hatte jedoch aufgezeigt, dass ein System der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) 160 Millionen Euro Mehrkosten verursachen könnte. Zudem erreiche die HzV die Ziele einer besseren Versorgungssteuerung der Teilnehmenden nicht. Die HzV führe weder zu der angestrebten Vermeidung von Facharztkontakten noch zu weniger Krankenhausaufenthalten. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten in der HzV rund 30 Prozent höhere Honorare als ihre Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Programm teilnehmen, wie die Kasse in einer Mitteilung erklärte.
Der TK würden hohe Mehrkosten in Höhe von 160 Millionen Euro jährlich entstehen, ohne nachweisbaren Mehrwert. Auf Grundlage dessen hat die TK nun Konsequenzen gezogen und bis zum Jahresende 14 ihrer 17 Verträge für die HzV gekündigt.
Die Evaluation habe gezeigt, dass das Setting HzV in seiner aktuellen Form nicht dazu beitrage, die Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem zu stärken, so die Kasse weiter. Bei der von der Regierung geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems brauche es aus Sicht der TK daher ein breiteres und flexibleres Modell für alle Versicherten mit den Hausärztinnen und Hausärzten als tragender Säule.
Gesetzliche Krankenkassen seien dazu verpflichtet, die Beitragsgelder ihrer Versicherten wirtschaftlich einzusetzen. Daher müssten sie ihre Verträge und Angebote hinsichtlich der Kosten und des Nutzens für ihre Versicherten regelmäßig überprüfen. Die Evaluation der HzV zeige der TK dahin gehend klaren Handlungsbedarf auf. Dies habe auch die Aufsichtsbehörde der TK, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), angesichts der Evaluationsergebnisse angeregt.
Die in den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt geltenden separaten Verträge wurden bisher nicht evaluiert und sind nicht von der Kündigung betroffen.
Die TK erklärte weiter, dass alle Krankenkassen verpflichtet seien, ihren Versicherten ein Hausarztprogramm anzubieten, und die Verträge nun so lange weiter gelten, bis neue Verträge mit den Hausärzteverbänden vereinbart wurden. Dementsprechend sieht die TK die Kündigung als Auftakt zu neuen Vertragsverhandlungen. Ziel der TK ist, bis zum Jahresende einen Vertrag zu vereinbaren, der zu besserer Versorgungssteuerung bei effizientem Ressourceneinsatz führt. Die TK steht für konstruktive und vertragspartnerschaftliche Verhandlungen mit den regionalen Hausärzteverbänden bereit und wird dazu in den nächsten Wochen Gespräche aufnehmen.
Für die Versorgung der rund eine Million TK-Versicherten, die an den nun gekündigten HzV-Verträgen teilnehmen, ändere sich nichts, versicherte die Kasse. Ihre Vertragsteilnahme bleibe von der Kündigung unberührt, sie würden weiterhin im Rahmen des Hausarztprogramms versorgt. Die aktuell rund 10.000 teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte erhalten bis zum Abschluss eines Folgevertrages weiterhin die gewohnte Vergütung.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband erklärte, dass die Kündigung der HzV-Verträge keine unmittelbaren Folgen für teilnehmende Praxen sowie die Patientinnen und Patienten habe. Aufgrund der Fortgeltungsklausel nach § 73b Absatz 5a SGB V gelte der bisherige Vertrag trotz der Kündigung unverändert weiter, bis sich die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände und die Techniker Krankenkasse im Zweifel auf einen neuen Vertrag geeinigt haben.
»Die Kündigung der Techniker Krankenkasse sehen wir ganz klar als Versuch, politischen Druck auf die hausärztlichen Praxen auszuüben und die teilnehmenden Versicherten zu verunsichern. Das haben auch schon andere Krankenkassen in der Vergangenheit versucht«, sagte die Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. »Das ist ein durchschaubares Manöver, das jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen für die teilnehmenden Praxen und Versicherten hat. Die gesetzlichen Regelungen sind hier glasklar und schützen den Fortbestand der HZV. Wir blicken den weiteren Entwicklungen daher gelassen entgegen«.