Eine Datenauswertung der Techniker Krankenkasse hatte gezeigt, dass die HzV die Ziele einer besseren Versorgungssteuerung der Teilnehmenden nicht erreicht. / © Imago Images/dts Nachrichtenagentur
Im angedachten Primärversorgungssystem der Bundesregierung sollen die Hausärzte eine wichtige Rolle einnehmen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen Patientinnen und Patienten gezielter gesteuert, Wartezeiten reduziert und Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Geplant ist, dass Betroffene zuerst zum Hausarzt gehen und nur bei Bedarf an Fachärzte überwiesen werden.
Eine Auswertung von Daten der Techniker Krankenkasse (TK) hatte jedoch aufgezeigt, dass ein System der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) 160 Millionen Euro Mehrkosten verursachen könnte. Zudem erreiche die HzV die Ziele einer besseren Versorgungssteuerung der Teilnehmenden nicht. Die HzV führe weder zu der angestrebten Vermeidung von Facharztkontakten noch zu weniger Krankenhausaufenthalten. Die Ärztinnen und Ärzte erhalten in der HzV rund 30 Prozent höhere Honorare als ihre Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Programm teilnehmen, wie die Kasse in einer Mitteilung erklärte.
Der TK würden hohe Mehrkosten in Höhe von 160 Millionen Euro jährlich entstehen, ohne nachweisbaren Mehrwert. Auf Grundlage dessen hat die TK nun Konsequenzen gezogen und bis zum Jahresende 14 ihrer 17 Verträge für die HzV gekündigt.
Die Evaluation habe gezeigt, dass das Setting HzV in seiner aktuellen Form nicht dazu beitrage, die Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem zu stärken, so die Kasse weiter. Bei der von der Regierung geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems brauche es aus Sicht der TK daher ein breiteres und flexibleres Modell für alle Versicherten mit den Hausärztinnen und Hausärzten als tragender Säule.
Gesetzliche Krankenkassen seien dazu verpflichtet, die Beitragsgelder ihrer Versicherten wirtschaftlich einzusetzen. Daher müssten sie ihre Verträge und Angebote hinsichtlich der Kosten und des Nutzens für ihre Versicherten regelmäßig überprüfen. Die Evaluation der HzV zeige der TK dahin gehend klaren Handlungsbedarf auf. Dies habe auch die Aufsichtsbehörde der TK, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), angesichts der Evaluationsergebnisse angeregt.