Tipps zur Chargen-Prüfung im DAV-Portal |
In den gelben Impfpässen sind auch immer die Chargennummern notiert (hier allerdings aus Sicherheitsgründen retuschiert). Diese Nummern können über das DAV-Portal überprüft werden. / Foto: Imago Images/Frank Sorge
Seit einigen Tagen können ApothekenChargennummern bereits verimpfter Covid-19-Impfstoffe im Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) auf Echtheit online überprüfen. Diese Funktion soll Apotheken helfen, mögliche Impfpassfälschungen besser zu entlarven.
Allerdings hat sich in den vergangenen Tagen herausgestellt, dass diese Überprüfung nicht immer reibungslos funktioniert. So werden etwa manche Chargennummern nicht gefunden, obwohl sie tatsächlich verimpft wurden und es sich bei den entsprechenden, vorgelegten Impfpässen nicht um Fälschungen handelt.
Das DAV-Portal nutzt für diese Überprüfungsfunktion die Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Eine entsprechende Anfrage der PZ zu diesen Problemen hat das PEI allerdings noch nicht beantwortet. Am heutigen Dienstag informierte aber der DAV seine Mitgliedsorganisationen per Rundschreiben darüber, wie Apotheken damit umgehen sollen, wenn beispielsweise Chargennummern im DAV-Portal nicht gefunden werden können. Das Schreiben liegt der PZ vor.
So betont der DAV, dass die Prüfung der Chargennummer optional sei und im Einzelfall einen bereits bestehenden Verdacht auf Fälschung der Impfdokumente erhärten könne. Werde eine Charge aber nicht bestätigt, sei nicht zwangsläufig von einer Fälschung auszugehen. Es gebe mehrere Gründe, warum tatsächlich verimpfte Covid-19-Impfstoffe nicht entsprechend in der Chargenliste auftauchten. Erstens würden die im Apothekenportal hinterlegten Chargen nur einmal wöchentlich vom PEI aktualisiert, erklärte der DAV. So könnten aktuell freigegebene Chargen im System noch fehlen, weil das entsprechende Update noch nicht erfolgt sei.
Zweitens sind Chargennummern von Covid-19-Impfstoffen, die im Ausland verimpft wurden, »in der Regel« nicht in der PEI-Datenbank erfasst. Und drittens: Impfstoffchargen, die in Deutschland kurzfristig als Sonderlieferungen aus anderen Ländern ankommen, seien in der Datenbank ebenfalls normalerweise nicht erfasst, wie der DAV informierte. Im Zuge der derzeitigen Impfkampagne werden aber immer wieder Impfstoffdosen, die ursprünglich eigentlich für ein anderes europäisches Land bestimmt waren, in Deutschland verimpft. Künftig will auch Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) solche bilateralen Verhandlungen mit anderen EU-Staaten weiterverfolgen, um für ausreichend Covid-19-Impfstoff im kommenden Jahr zu sorgen.
Ganz konkret informierte der DAV darüber, dass Apotheken durchaus ein digitales Covid-19-Zertifikat ausstellen können, wenn es außer der fehlenden Bestätigung der Chargennummer keine Anhaltspunkte auf eine Impfpassfälschung gebe. Es sei nicht erforderlich, die Charge auf einem anderen Wege zu verifizieren. Werde die Chargennummer aber bestätigt, sei eine Fälschung trotzdem nicht ausgeschlossen. Die Chargenprüfung könne lediglich einen Anhaltspunkt auf gefälschte Impfdokumente geben, aber nicht abschließend deren Echtheit verifizieren, heißt es in dem Rundschreiben.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.