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Bürgertests
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Testvergütung sinkt ab dem 1. Dezember

Die novellierte Coronavirus-Testverordnung tritt am morgigen Freitag in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden unter anderem die Voraussetzungen für Bürgertests und die Vergütung neu geregelt. Letztere sinkt für alle Teststellen ab dem 1. Dezember.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 24.11.2022  19:55 Uhr
Ab Ende Februar 2023 fällt Anspruch auf Bürgertests weg

Ab Ende Februar 2023 fällt Anspruch auf Bürgertests weg

Die oben genannten, neuen Ansprüche auf Bürgertests gelten bis Ende Februar 2023. Grundsätzlich soll die Verordnung aber bis Ende 2024 gelten, damit Leistungserbringer zuvor nicht abgerechnete Tests weiterhin abrechnen können.

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