Testvergütung sinkt ab dem 1. Dezember |
Die oben genannten, neuen Ansprüche auf Bürgertests gelten bis Ende Februar 2023. Grundsätzlich soll die Verordnung aber bis Ende 2024 gelten, damit Leistungserbringer zuvor nicht abgerechnete Tests weiterhin abrechnen können.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.