Die novellierte Coronavirus-Testverordnung tritt am morgigen Freitag in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden unter anderem die Voraussetzungen für Bürgertests und die Vergütung neu geregelt. Letztere sinkt für alle Teststellen ab dem 1. Dezember.
Ab Ende Februar 2023 fällt Anspruch auf Bürgertests weg
Die oben genannten, neuen Ansprüche auf Bürgertests gelten bis Ende Februar 2023. Grundsätzlich soll die Verordnung aber bis Ende 2024 gelten, damit Leistungserbringer zuvor nicht abgerechnete Tests weiterhin abrechnen können.