Tests auch bei Symptomfreiheit zulasten der GKV |
Nach den Plänen des Bundesministerium für Gesundheit soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) künftig auch die Testkosten für Coronavirus-Patienten ohne Symptome übernehmen. / Foto: fotolia/Stockfotos-MG
Bislang galt: Nur wer Covid-19-Symptome aufzeigt, dessen Coronavirus-Test wurde auch von den Krankenkassen übernommen. Um in Zukunft die Pandemiebekämpfung zu intensivieren, sollen Testungen ausgebreitet und auch symptomlose Patienten darauf Anspruch haben, um eine mögliche Infektion mit dem SARS-CoV-2 auszuschließen. Die Kosten für diese Tests sollen auch Nicht-GKV-Versicherte erstattet bekommen. Die Aufwendungen für die Testungen will das BMG aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanzieren.
»Ziel ist es, umfassender als bisher insbesondere auch Personengruppen zu testen, bei denen noch keine Symptome für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen, bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären«, so das BMG. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 14. Mai 2020 gelten.
Der öffentliche Gesundheitsdienst muss die Tests anordnen, damit die Kostenübernahme durch die GKV gesichert ist. Getestet werden sollen Kontaktpersonen von Infizierten. Als Kontaktperson zählen Haushaltsmitglieder oder wer mehr als 15 Minuten engen Kontakt zur infizierten Person hatte. Zudem sollen alle Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, gastronomischen Einrichtungen und Lebensmittelfirmen wie zum Beispiel Schlachthöfe getestet werden, wenn dort Fälle mit Covid-19 aufgetreten sind. Das Gleiche gilt für Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Schulen und Kitas.
Der Referentenentwurf sieht insbesondere PCR-Tests vor, schnellere Antigentestungen sollen aber bei Bedarf ebenfalls akzeptiert werden. Übernommen werden sollen die Laborkosten, aktuell 52,50 Euro pro Test, für den definierten Personenkreis unabhängig davon ob die Person in der GKV ist oder nicht. Von einer Kostenübernahme ausgenommen seien Personen, die über andere Kostenträger einen Leistungsanspruch, insbesondere als Teil der ambulanten Kranken- oder Krankenhausbehandlung haben, heißt es. Die Testungen sollen durch die jeweiligen Gesundheitsämter oder von ihnen beauftragte Dritte erfolgen. Die Abrechnungen der Laborleistungen sollen über die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen abgewickelt werden. Diese wiederum können die Kosten monatlich mit der GKV abrechnen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn begründet die Verordnung mit den folgenden Worten: »Auch Menschen ohne Symptome können das SARS-CoV2-Virus übertragen. Deswegen ist es sinnvoll, möglichst das gesamte, enge Umfeld zu testen, wenn Infektionen festgestellt werden.« Der CDU-Politiker möchte besonders Patienten, Bewohner und Angestellte in Pflegeheimen und Krankenhäuser besser schützen: »Testen bringt Klarheit. Je früher wir das Virus erkennen, desto besser können wir es bekämpfen.«
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.