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Coronavirus-Schnelltests

Testende Apotheken in NRW erhalten Anschubfinanzierung

Seit dieser Woche haben alle Bundesbürger einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest auf das Coronavirus – zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis gibt es in vielen Bundesländern ungeklärte Fragen zu Abrechnung, Dokumentation und Beauftragung. In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt aber Neuigkeiten. Unter anderem sollen die Apotheker eine Anschubfinanzierung und eine monatliche Pauschale in Höhe von jeweils 1000 Euro bekommen sollen.
Benjamin Rohrer
Charlotte Kurz
09.03.2021  14:00 Uhr

1000 Euro einmalig plus 1000 Euro monatlich

Einen besonderen Weg geht Nordrhein-Westfalen in Sachen Vergütung. Zunächst gilt auch in NRW die bundesweit gültige Pro-Test-Vergütung. Demnach erhalten Apotheken und andere Test-Anbieter insgesamt 18 Euro für das Material und die Durchführung der Tests. In NRW kommen allerdings zwei weitere Vergütungsmechanismen hinzu. Erstens erhalten die testenden Institutionen einen »einmaligen Einrichtungszuschuss« in Höhe von 1000 Euro. Hinzu kommt eine weitere monatliche Pauschale in Höhe von 1000 Euro. Die Behörden zahlen die Beträge an die Teststellen aus und können die dafür notwendigen Gelder ihrerseits im NRW-Gesundheitsministerium abfragen.

Die NRW-Verordnung legt ferner fest, dass positive Tests per Formular an die Behörde gemeldet werden müssen. Des Weiteren werden die Teststellen verpflichtet den getesteten Personen ein Zeugnis über das Testergebnis auszustellen. Außerdem sind Details für die nötigen Schulungen vorgegeben.

Bayern: Apothekenpersonal erhält 15 Euro Vergütung je Test

Auch in anderen Bundesländern erfolgt die Beauftragung der testenden Apotheken per Allgemeinverfügung. So hat beispielsweise Bayern entschieden, unter anderem die bereits testenden Apotheken automatisch zu beauftragen. Ein Sprecher des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) sagte der PZ, dass die Apotheken sich nur bei der KV Bayern anmelden müssten. Dies hätten bereits die ersten Apotheken getan. Dort sollen sie auf monatlicher Basis eintragen, wie viele »Bürgertests« sie durchgeführt haben. Zudem möchte Bayern die Vergütung des Apothekenpersonals und der Ärzte auf ein gleiches Niveau setzen. Demnach soll auch Apothekenpersonal 15 Euro für die Durchführung der Tests erhalten. Der Bund möchte die Apotheker laut Coronavirus-Testverordnung mit 12 Euro je Test vergüten. Die Differenz von 3 Euro je durchgeführtem Schnelltest will das Land Bayern übernehmen, so der BAV-Sprecher. 

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