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Coronavirus-Schnelltests

Testende Apotheken in NRW erhalten Anschubfinanzierung

Seit dieser Woche haben alle Bundesbürger einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest auf das Coronavirus – zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis gibt es in vielen Bundesländern ungeklärte Fragen zu Abrechnung, Dokumentation und Beauftragung. In Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt aber Neuigkeiten. Unter anderem sollen die Apotheker eine Anschubfinanzierung und eine monatliche Pauschale in Höhe von jeweils 1000 Euro bekommen sollen.
Benjamin Rohrer
Charlotte Kurz
09.03.2021  14:00 Uhr

Bei der Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Mittwoch haben der Bund und die Bundesländer festgelegt, dass alle Bundesbürger ab dem 8. März einen Anspruch auf einen kostenlosen Coronavirus-Schnelltest haben. Für die Durchführung dieser Tests können die Kommunen unter anderem Apotheken beauftragen. Viele Apotheker haben solche Antigentests schon in den vergangenen Wochen angeboten – auf Selbstzahlerbasis.

Damit die Tests kostenlos angeboten werden können, sieht die Überarbeitung der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, dass die Apotheken über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in ihren Ländern abrechnen sollen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll dazu einen bundesweit gültigen Vordruck erstellen. Das BMG teilte gegenüber der PZ mit, dass sich Länder, Kommunen und die Ärzte erst noch auf Abrechnungsmodalitäten einigen sollen. Heißt konkret: Zum Start der kostenlosen Tests gibt es derzeit noch kein festgelegtes, einheitliches Abrechnungsverfahren. 

NRW reagiert mit Allgemeinverfügung und Sonder-Verordnung

Trotzdem haben einige Bundesländer inzwischen schnell reagiert und eigene Regeln zu den Schnelltests eingeführt. Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise die »Coronateststrukturverordnung« erlassen. Der PZ liegt ein Sonderrundschreiben des Apothekerverbands Nordrhein vor, in dem die wichtigsten Punkte der Verordnung aus Apothekersicht beschrieben werden. Darin wird unter anderem geregelt, wie testende Institutionen beauftragt und vergütet sowie die Testaktivitäten gemeldet und dokumentiert werden. Demnach können sich Arztpraxen, Apotheken oder Dritte mit einem Antrag bis zum 19. März an die zuständige Gesundheitsbehörde wenden, um dann eine offizielle Test-Beauftragung zu erhalten.

Im Gegensatz zu anderen Teststellen entfällt in NRW die Prüfung der Mindestanforderung – gegebenenfalls benötigen die Apotheker nur eine Ausnahmegenehmigung, falls die Testaktivitäten außerhalb der Offizin stattfinden soll. Die Teststellen müssen zudem täglich die Anzahl der durchgeführten Tests an die Behörde melden. Außerdem sollen sich die testenden Apotheken bei der KV zwecks der Abrechnung »anmelden«. Zum genauen Abrechnungsverfahren enthält allerdings auch das Rundschreiben des AV Nordrhein keine Informationen. Klar ist aber: Am gestrigen Montag hat das NRW-Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung erlassen, in dem unter anderem die Apotheker vorläufig bis zum 15. März in die Lage versetzt werden, kostenlose Tests anzubieten. Bis ein offizielles Abrechnungsverfahren steht, können die Apotheken demnach vorerst selbst dokumentieren und anschließend abrechnen.

1000 Euro einmalig plus 1000 Euro monatlich

Einen besonderen Weg geht Nordrhein-Westfalen in Sachen Vergütung. Zunächst gilt auch in NRW die bundesweit gültige Pro-Test-Vergütung. Demnach erhalten Apotheken und andere Test-Anbieter insgesamt 18 Euro für das Material und die Durchführung der Tests. In NRW kommen allerdings zwei weitere Vergütungsmechanismen hinzu. Erstens erhalten die testenden Institutionen einen »einmaligen Einrichtungszuschuss« in Höhe von 1000 Euro. Hinzu kommt eine weitere monatliche Pauschale in Höhe von 1000 Euro. Die Behörden zahlen die Beträge an die Teststellen aus und können die dafür notwendigen Gelder ihrerseits im NRW-Gesundheitsministerium abfragen.

Die NRW-Verordnung legt ferner fest, dass positive Tests per Formular an die Behörde gemeldet werden müssen. Des Weiteren werden die Teststellen verpflichtet den getesteten Personen ein Zeugnis über das Testergebnis auszustellen. Außerdem sind Details für die nötigen Schulungen vorgegeben.

Bayern: Apothekenpersonal erhält 15 Euro Vergütung je Test

Auch in anderen Bundesländern erfolgt die Beauftragung der testenden Apotheken per Allgemeinverfügung. So hat beispielsweise Bayern entschieden, unter anderem die bereits testenden Apotheken automatisch zu beauftragen. Ein Sprecher des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) sagte der PZ, dass die Apotheken sich nur bei der KV Bayern anmelden müssten. Dies hätten bereits die ersten Apotheken getan. Dort sollen sie auf monatlicher Basis eintragen, wie viele »Bürgertests« sie durchgeführt haben. Zudem möchte Bayern die Vergütung des Apothekenpersonals und der Ärzte auf ein gleiches Niveau setzen. Demnach soll auch Apothekenpersonal 15 Euro für die Durchführung der Tests erhalten. Der Bund möchte die Apotheker laut Coronavirus-Testverordnung mit 12 Euro je Test vergüten. Die Differenz von 3 Euro je durchgeführtem Schnelltest will das Land Bayern übernehmen, so der BAV-Sprecher. 

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