Studierende schützen |
Das Tragen von Masken an der Universität könnte bald für viele Studierende zum Alltag werden. Studierendenverbände fordern unter anderem, dass solche Schutzausrüstungen von den Universitäten gestellt werden. / Foto: Adobe Stock/lev dolgachov
Mit der Einführung weitreichender Lockerungen der Kontaktbeschränkungen in vielen Bundesländern möchten die Hochschulen nun auch wieder vermehrt Präsenzveranstaltungen anbieten. Der BPhD und die bvmd fordern daher, gemeinsam mit Studierendenvertretungen aus ganz Deutschland die Hochschulen auf, für einen adäquaten Schutz für Studierende zu sorgen.
Damit Studierende der Maskenpflicht während der Präsenzveranstaltungen nachkommen können, sollten die Hochschulen neben den Dozenten auch den Studierenden Masken kostenfrei zur Verfügung stellen, heißt es in der Stellungnahme. »Dies ist sowohl ihre rechtliche als auch moralische Verpflichtung«, erklärt der Beauftragte für Gesundheitspolitik des BPhD, Ilias Essaida.
Außerdem fordern BPhD und bvmd Risikogruppen angemessen zu schützen. Schätzungen zufolge seien unter den Studierenden circa 3,6 Prozent von Covid-19-relevanten Vorerkrankungen betroffen. »Diese Studierende dürfen nicht einfach auf der Strecke gelassen werden«, betont Philip Plättner, Bundeskoordinator für Gesundheitspolitik der bvmd. »Es ist die Pflicht der Hochschulen, ihre Studierenden zu schützen. Wir fordern daher alle Beteiligten auf, faire, sichere und flexible Möglichkeiten zu schaffen, um über 100.000 Studierende aus Risikogruppen in Deutschland zu schützen und ihnen gleichzeitig den Studienfortschritt möglichst ungehindert zu ermöglichen.«
• Studierende adäquat durch die Hochschulen mit persönlicher Schutzausrüstung versorgt werden und diese kostenlos gestellt wird,
• Hygienekonzepte zum Schutz der Studierenden bei Präsenzlehre und - prüfungen implementiert werden,
• Studierende, die Risikogruppen angehören oder unvermeidbaren Kontakt zu Menschen aus Risikogruppen haben, in der Planung der Lehre gesondert bedacht werden müssen. Möglichkeiten sind bspw. alternative Lehr- und Prüfungsformate oder kulante Härtefallregelungen. Die Optionen müssen mindestens bestehen bleiben, solange eine epidemische Lage nationaler Tragweite festgestellt ist,
• betroffenen Studierenden die freie und flexible Wahl gegeben wird, inwiefern sie je nach Risikosituation an Präsenzlehre teilnehmen wollen,
• die mentale Belastung von betroffenen Studierenden bedacht und Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung gestellt oder bedarfsgerecht ausgebaut werden, sowie
• Studierenden kein wesentlicher Nachteil im Studienfortschritt durch die epidemische Lage nationaler Tragweite entstehen darf.