Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Neuer ADKA-Standard
-
Stationäres Medikationsmanagement

Was kann und was soll beim Medikationsmanagement von Patienten im Krankenhaus genau gemacht werden – und nicht zuletzt von wem? Empfehlungen gibt ein neuer konsentierter ADKA-Standard.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 15.06.2026  14:30 Uhr

Die ADKA – Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker hat einen neuen Standard »Stationäres pharmazeutisches Management für Krankenhausapotheker*innen« veröffentlicht, dessen Konsensfindung und Inhalte jetzt beim ADKA-Jahreskongress in Düsseldorf näher vorgestellt wurden. Er schließt die Lücke zwischen den bereits bekannten ADKA-Standards zum Aufnahme- und Entlassmanagement. Erstellt wurde er von zehn Krankenhausapothekerinnen und -apothekern verschiedener Standorte.

Ein strukturiertes und konsistentes Medikationsmanagement mit interprofessionellen Rollenkonzepten während der Krankenhausbehandlung sei bislang noch nicht hinreichend definiert gewesen. Ziel ist die Optimierung der Arzneimitteltherapie und die Reduktion der Anzahl von Medikationsfehler. Dazu gibt es nun 20 Empfehlungen, aufgeteilt auf die Bereiche Prozess und Zuständigkeiten, erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung. Abgestuft sind die Empfehlungen von »soll« über »sollte« bis »kann«. Die Einstufung »muss« gibt es nicht.

Medikationsmanagement für alle

Ganz klar soll bei allen stationären Patienten ein strukturiertes Medikationsmanagement erfolgen. Es sollte auf einem einrichtungsinternen, interprofessionell entwickeltem Standard beruhen. Dafür soll der Zugriff auf alle erforderlichen patientenbezogenen Daten gewährleistet sein. 

Das strukturierte Medikationsmanagement soll eine strukturierte Medikationsanalyse unter Berücksichtigung des klinischen und stationären Kontexts sowie der verfügbaren patientenbezogenen Informationen als zentralen Bestandteil enthalten. Die Ergebnisse und gefundenen arzneimittelbezogenen Probleme (ABP) sollen bewertet, geeignete Maßnahmen interprofessionell getroffen und das ganz nachvollziehbar dokumentiert werden. Geeignete technische Systeme sollten das Medikationsmanagement unterstützen, ersetzen jedoch nicht die fachliche Bewertung im klinischen Kontext.

Welche Qualifikation ist erforderlich?

Nicht ganz einfach war die Festlegung, wer das stationäre Medikationsmanagement durchführen soll. Leider noch nicht selbstverständlich in allen Krankenhäusern: »Apotheker*innen sollen in das strukturierte Medikationsmanagement eingebunden werden, insbesondere bei der Durchführung von Medikationsanalysen und der Bewertung arzneimittelbezogener Probleme bei Patient*innen mit komplexer Medikation, therapiebedingten Anpassungen oder unklarer Arzneimitteltherapie.«

Diskussionen gab es, welche (Zusatz)Qualifikation vorliegen soll. Um die Qualität hochzuhalten, aber den Einstieg nicht zu hochschwellig zu legen, hat man sich auf folgende Formulierungen geeinigt:

  • Das Personal zur Durchführung der Medikationsanalyse/des Medikationsmanagements soll über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
  • Fachapotheker*innen für Klinische Pharmazie sollen die Prozesse im Medikationsmanagement verantworten. Sie sind Ansprechpartner*innen für die auf Station tätigen Apotheker*innen und koordinieren die Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen wie Ärztinnen/Ärzten und Pflegefachkräften.
  • Apotheker*innen, die stationäre Patient*innen pharmazeutisch betreuen, sollen regelmäßig qualifizierte Fortbildungsangebote wahrnehmen / Zertifikate vorweisen.

»Wir wollten den Ist-Zustand abbilden, aber auch in die Zukunft schauen«, erklärten hierzu Patryk Mysior (Kliniken der Stadt Köln) und Caroline Maria Griesel (Uniklinikum der RWTH Aachen), die die Empfehlungen mit erarbeitet haben. Der Standard müsse schon jetzt praktikabel sein und soll zugleich zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung anregen.

THEMEN
ADKA
Mehr von Avoxa