| Cornelia Dölger |
| 12.08.2026 12:00 Uhr |
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden in Arztpraxen viele extrabudgetäre Leistungen stärker begrenzt oder gestrichen. Mit einer schnelleren Terminvergabe, wie es der Koalition vorschwebt, dürfe man vor diesem Hintergrund erst mal nicht rechnen, meinen Ärzte. / © Adobe Stock/Angela Rohde
Mit dem geplanten Primärversorgungssystem soll eine effizientere Patientensteuerung gelingen – und damit sollen auch Arztpraxen entlastet und Wartezeiten verkürzt werden. Erste Anläufe bringt die aktuelle Notfallreform auf den Weg. Nach einer medizinischen Ersteinschätzung über den Hausarzt oder die Leitstelle 116117 sollen Patienten zeitnah Facharzttermine erhalten. Gelingt dies den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht, soll eine ambulante Behandlung im Krankenhaus möglich sein. Den Gesetzentwurf zur Reform schickte das Kabinett im April ins parlamentarische Verfahren.
Dass die Kosten für die Vermittlung zulasten der kassenärztlichen Gesamtvergütung gehen, ist laut SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis ein Anreiz, »den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag auch tatsächlich zu erfüllen und Patientinnen und Patienten zeitnah die notwendige Versorgung zu ermöglichen«. Pantazis nannte dies gegenüber der »Berliner Morgenpost« einen entscheidenden Hebel. Eine Facharztgarantie haben Union und SPD im Koalitionsvertrag bereits verankert.
Dass Ärztinnen und Ärzte für die Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten nach wie vor unterschiedlich vergütet werden, steht nach Ansicht von Experten dem Ziel schneller Arzttermine entgegen. Der Duisburger Gesundheitsökonom Jürgen Wasem rechnete laut »Berliner Morgenpost« vor, dass bei einer vergleichbaren Behandlung für privat Versicherte doppelt bis vier- oder fünffach so viel gezahlt werde wie für gesetzlich Versicherte. Wenn beide Patientengruppen bei der Terminvergabe gleich behandelt werden sollten, müsse sich auch die Vergütungsstruktur ändern. Weil dies laut Wasem Umverteilungen zwischen Arztpraxen auslösen würde, seien hier Übergangsfristen nötig.
Erschwerend hinzu kämen die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Mit dem Gesetz werden Vertragsarztpraxen wieder stärker budgetiert; Privatärzte bekommen hingegen weiter jede Leistung vergütet. Wasem sieht darin eine Verschärfung der Diskrepanz. Eine Termingarantie, die mit Vergütungskürzungen einhergehe, prangert auch Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), schon länger an. Er rechnet klar mit einer schlechteren Terminverfügbarkeit.
Die beiden Versicherungssysteme anzugleichen, halten die privaten Kassen freilich für den falschen Weg. Der Verband der Privaten Krankenversicherung weist entsprechende Forderungen regelmäßig zurück. Auch gegenüber der »Berliner Morgenpost« verweist ein Verbandssprecher nun darauf, dass privat Versicherte wegen ihres Bevölkerungsanteils von rund zehn Prozent »schon rein rechnerisch« nicht die Terminprobleme von 90 Prozent gesetzlich Versicherten verursachen könnten. Ausschlaggebend sei eher die im europäischen Vergleich hohe Zahl von Arztkontakten, weshalb eine bessere Patientensteuerung nötig sei.
Womit der Ball wieder bei der Bundesregierung liegt und insbesondere beim neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Das Primärversorgungssystem soll noch in diesem Jahr konkretere Gestalt annehmen; im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot ist es bereits angelegt. Die technischen Voraussetzungen soll das unlängst vom Kabinett verabschiedete Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) schaffen.