Spahn: Apotheker sollen Antigentests an Patienten abgeben |
Ev Tebroke |
05.12.2020 10:00 Uhr |
Was die bisherigen Erfahrungen aus der Krise betrifft, so lobte Spahn die Zusammenarbeit mit den Apothekern und ihren großen Einsatz. Mit Blick auf die im Zuge der Pandemie-Regelungen getroffenen Erleichterungen bei der Abgabe von Rabattarzneimitteln sicherte er zu, eine mögliche Beibehaltung dieser apothekerlichen Freiheit beim Arzneimittelaustausch zu prüfen. »Da bin ich offen.« Das Ziel der Rabattverträge, die Einsparung von Arzneimittelkosten, dürfe darunter nicht leiden. Es gelte nun zu prüfen, ob und inwiefern diese gelockerten Regelungen das Einsparpotenzial negativ beeinflussen.
Was die Verstetigung der Botendienst-Vergütung betrifft, so betonte Spahn erneut, die Chance für die Apotheke vor Ort im Vergleich zum Versandhandel. »Ein gut gemachter Botendienst ist immer eine Besserstellung gegenüber dem Versand.« In Kombination mit dem E-Rezept sei das ein unschlagbares Konzept, unterstrich auch Schmidt.
Und wie sieht es generell aus mit den neuen Konzepten, die im Zuge der Digitalisierung drohen, den Patientenschutz zu erodieren? Eines der diskutierten Beispiele war am gestrigen Freitagabend die Übernahme des deutschen Unternehmens Teleclinic durch die Zur-Rose-Gruppe. Spahn sagte mit Blick auf die rechtlichen Grauzonen dazu: »Wenn es eine Grenzüberschreitung gäbe, dann gäbe es auch die gesetzlichen Maßnahmen, das zu ahnden.« Er sehe hier eher die Sorge, als ein tatsächlich gegebenes Vergehen gegen geltendes Recht. Schmidt sieht aber durchaus auch eine Gefahr, das bestehende Strukturen im Zuge der Digitalisierung erodieren könnten. Durch die Europäisierung werde es möglich sein, dass auch deutsche Patienten digitale Dienstleistungen anderer Länder in Anspruch nehmen. Da seien die Regeln dann anders. Er erinnerte daran, dass Zur-Rose-Chef Walter Oberhänsli erst kürzlich die Trennung zwischen Verordnern und abgebenden Apothekern in Frage stellte. Spahn hielt dagegen: »Wen interessiert denn, was Walter Oberhänsli sagt.«
Auch was die Beteiligung der Zur-Rose-Tochter E-Health-Tec am Aufbau des deutschen E-Rezept-Fachdienstes betrifft, sieht Spahn keinen Interessenkonflikt. Die Gematik sei den gegebenen vergaberechtlichen Weg gegangen. Er verstehe die Sorge und die alarmisierende psychologische Wirkung solcher Aspekte. Aber er betonte: »Ich habe ein sehr großes Interesse daran, dass das E-Rezept eine hohe Akzeptanz bei den Apothekern hat, dass es ein großes Vertrauen gibt, mitzumachen. Mir ist wichtig, dass die Dinge rechtlich klar sind. Deshalb haben wir auch in mehreren Gesetzen geregelt, dass das Makelverbot auch gilt.«
Bei dem Talk-Format »Lass uns reden« lädt die ABDA Politiker und Experten zum Gespräch, um wichtige aktuelle Themen zu beleuchten. Den Anfang der Reihe, die am gestrigen Freitag zum zweiten Mal stattfand, hatte kürzlich CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag (CDU) gemacht. Sie diskutierte mit DAV-Chef Fritz Becker über die Ausgestaltung und Umsetzung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG).