Spahn: Apotheker sollen Antigentests an Patienten abgeben |
Ev Tebroke |
05.12.2020 10:00 Uhr |
Ein weiteres Thema war die Bereitstellung der FFP2-Masken für Risikopatienten. Demnach sollen die Apotheken laut Spahn an rund 30 Millionen Patienten je 15 solcher Masken kostenlos abgeben. Wie soll das gehen, fragen sich die Apotheker. Und wie kann man einen drohenden Ansturm auf Apotheken wie in Bremen verhindern? Spahn räumte ein, die Planung sei in der Tat ein »ziemlich komplexes Unterfangen«. Die Planungen dazu liefen, aber er wolle noch keine Details nennen. »Ich möchte das erst rund haben.« Klar ist: Einen Andrang auf die Apotheken werde man nicht verhindern können. »Es wird einen Ansturm geben«, so der Minister. Die Briefe der Krankenkassen an die Risikopatienten, die über die Abholung informieren, würden in Wellen kommen.
»Die Verteilung der Masken ist eine echte Herausforderung«, so Schmidt. »Wie sollen wir die Anspruchsberechtigung nachprüfen?«, fragte der ABDA-Präsident. Auch müssten die Apotheken jederzeit auf rechtlich sicherem Terrain sein, forderte er. Das BMG müsse die Qualität der Masken sicherstellen und klarstellen, welche Masken abgegeben werden dürften.
Ein weiteres offenes Kapitel ist die Verteilung der Antigentests über Apotheken an Schulen und Kitas, die das BMG aktuell per Verordnung zum 4. Dezember ermöglicht hat. Wie könne die richtige Anwendung sichergestellt werden? Spahn verwies auf ein Modellprojekt mit Videoschulung in Hessen. »Das läuft sehr gut.« Es sei darum gegangen, den Schulen ein Angebot zur Selbsttestung zu machen. Daraus folgerte der Minister, auch die Apotheken könnten doch Selbsttests anbieten. Schmidt widersprach: Rechtlich seien sie nicht berechtigt, Tests abzugeben beziehungsweise durchzuführen. In der Tat ist es richtig, dass es derzeit mehrere rechtliche Vorgaben verbieten, dass Apotheker Tests auf das meldepflichtige Coronavirus an Endverbraucher abgeben.
Doch der Minister will das anscheinend ändern. Er bekomme da eine unterschiedliche Einschätzung aus seinem Ministerium. »Wenn Apotheken ein Angebot machen wollen, sollte auch in der Offizin ein solcher Test möglich sein, durch entsprechend geschultes Personal«, so Spahn. Verordnungen könnten dementsprechend angepasst werden. Schmidt stellte klar, dass aber nicht alle Apotheken dazu verpflichtet werden sollten. »Wer das möchte, soll das machen können. Aber nicht per se alle Apotheken.«