| Daniela Hüttemann |
| 31.07.2026 13:30 Uhr |
In einer Dose oder einem Glas Cola (330 ml) stecken umgerechnet neun bis elf Stück Würfelzucker. / © Getty Images/Jose A. Bernat Bacete
Mit ihrer Berechnung und Darstellung will die Verbraucherzentrale NRW darauf aufmerksam machen, dass häufig ein einziges Erfrischungsgetränk die von der Weltgesundheitsorganisation pro Tag empfohlene Höchstmenge für Zucker überschreitet. Nicht nur der Zuckergehalt pro 100 Milliliter sei wichtig, sondern auch die Größe des Getränks. Denn einmal geöffnet, wird es in der Regel vollständig getrunken, da sich viele Limos nicht wiederverschließen lassen, so ein Kritikpunkt der Verbraucherzentrale.
Verbrauchern ist vermutlich oft gar nicht bewusst, wie viel Zucker tatsächlich in einer Flasche, Dose oder Päckchen steckt. Die Verbraucherzentrale NRW hat dies nun mit einer Fotostrecke für 23 nicht wiederverschließbare Erfrischungsgetränke bildlich umgesetzt.
Der geringste Gehalt pro 100 Milliliter lag bei 4,3 Gramm, der höchste bei 11 Gramm. In Zuckerwürfeln auf die enthaltene Menge umgerechnet, war eine Cola mit 330 ml der Spitzenreiter: 36 Gramm Zucker pro Flasche, was 12,1 Zuckerwürfeln entspricht – das entspricht der empfohlenen Höchstgrenze für Kinder. Zwei andere Cola-Produkte lagen kurz dahinter.
Aber auch Fanta (8,4 Zuckerwürfel), Bluna (10,6 Zuckerwürfel) oder Orangina (11 Zuckerwürfel) oder Paulaner Spezi (10,1 Zuckerwürfel) jeweils in der 330-ml-Dose haben es in sich. Bionade wirbt mit »weniger Zucker, viel Geschmack« und kommt immerhin mit 5,5 Zuckerwürfeln aus.
Ein 200-ml-Päckchen Capri-Sonne kommt auf 5,5 Zuckerwürfel, eine 330-ml-Dose Almdudler auf 8,7 und das 500-ml-Päckchen Durstlöscher Eistee sogar auf 14,6 Zuckerwürfel.
Die Verbraucherzentrale NRW rät, solche Getränke nur in Maßen zu konsumieren. Noch besser löscht man seinen Durst mit Wasser (wer möchte mit Beeren, Zitrusfrüchtescheiben, Minzblättern oder anderen Kräutern aromatisiert), stark verdünnten Saftschorlen (drei Teile Wasser, ein Teil Saft) oder selbst gemachtem, ungesüßtem Eistee.
Es bleibt nun abzuwarten, ob die Hersteller den Zuckergehalt in ihren Getränken angesichts der angekündigten Zuckersteuer reduzieren. Die Verbraucherzentrale wiederholt ihren Marktcheck jedenfalls regelmäßig und vergleicht dann auch den Zuckergehalt der Vorjahre. Auf Zero-Getränke mit Zuckerersatzstoffen ging die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen ihrer Pressemitteilung nicht ein.