Ein Umzug ins Pflegeheim ist in vielerlei Hinsicht herausfordernd. Damit er möglichst gut gelingt, hilft es, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. / © Getty Images/Iparraguirre Recio
Mal kommt sie schleichend, mal wie ein Schlag: die Erkenntnis, dass ein pflegebedürftiger Elternteil in seinem Zuhause nicht mehr richtig aufgehoben ist. Ein passendes Pflegeheim zu finden und den Umzug dorthin zu organisieren, ist ein großes Projekt.
Hier kommt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit den Tipps dreier Pflegeexpertinnen.
Wann ein Umzug ins Pflegeheim sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. »Aber es gibt Anhaltspunkte: Ist die Versorgung zu Hause nicht bedarfsgerecht und sicher organisiert? Leidet die Gesundheit der pflegebedürftigen Person oder auch die des Angehörigen aufgrund der Pflegesituation?«, zählt Daniela Sulmann auf. Sie ist Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).
Wichtige Signale sind wiederkehrende kritische Situationen wie Stürze, ungeplante Krankenhauseinweisungen oder eine mangelnde Inkontinenzversorgung. Ebenso soziale Isolation. »Entscheidend ist das Gesamtbild, nicht ein einzelnes Ereignis«, sagt Sulmann.
Im besten Fall haben Familien schon frühzeitig über einen eventuellen Heimumzug gesprochen und Klarheit über Wünsche und finanzielle Möglichkeiten geschaffen. Gar nicht so selten kommt von der pflegebedürftigen Person aber Widerstand – eine schwierige Situation für Familien. Sulmann sagt: »Offenheit und gegenseitiges Verständnis sowie eine sachliche Analyse sind dann wichtig.«
Übrigens: »Von Rechts wegen zählt einzig die Willensentscheidung des Betroffenen«, sagt Ulrike Kempchen, Rechtsexpertin vom BIVA-Pflegeschutzbund. »Der Befehl ›Papa, Du musst ins Heim!‹ reicht nicht.«
Kann der Betroffene die Entscheidung nicht mehr selbst treffen, bedarf es eines Bevollmächtigten oder Betreuers. »Dazu wird entschieden, was wichtiger ist: Selbstbestimmtheit oder Versorgungssicherheit.« Vorsorglich könne der Betroffene eine Vorsorge- oder Generalvollmacht ausstellen mit seinem bindenden Willen, rät Kempchen.