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Umbau der Gematik
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Sicherheit der TI steht stärker im Fokus

Die Bundesregierung will die Gematik in eine Digitalagentur umbauen und ihre Aufgaben und Befugnisse erweitern. Im Vergleich zum Referentenentwurf legt die Kabinettsfassung einen stärkeren Fokus auf das Thema Sicherheit. So soll die Digitalagentur zusätzliche hoheitliche Aufgaben übernehmen und mehr Rechte erhalten, um Störungen zu beseitigen. Industrieverbände warnen vor einem zu starken Eingriff in den Wettbewerb, der Innovationen verhindere.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 23.07.2024  15:00 Uhr

Rüddel: Digitalagentur muss den Rahmen setzen

Erwin Rüddel, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitalisierung im Gesundheitswesen, äußerte Verständnis für die Kritik der Industrieverbände. Der Ausbau der Gematik »zu einem staatsmedizinischen Eingriffsinstrument in das digitale Gesundheitswesen« könne man »nur als Misstrauensvotum gegenüber der privatwirtschaftlich orientierten Gesundheitsversorgung in Deutschland verstehen«, monierte Rüddel. Er forderte die Schaffung einer Gesundheitsdigitalagentur, die »den Rahmen setzt und die Akteure des Gesundheitswesens arbeiten lässt«.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befürchtet, dass infolge der zusätzlichen Aufgaben der Digitalagentur höhere Kosten auf die Beitragszahler der GKV zukommen werden. Er bemängelte, dass die neue Digitalagentur Gesundheit zwar weiterhin zu 93 Prozent von den gesetzlichen Kassen finanziert werde, diese aber keinen Einfluss auf einen wirtschaftlichen Einsatz der Gelder hätten. Kostenrelevante Entscheidungen sollten daher nur mit Zustimmung der GKV möglich sein.

Die ABDA hatte Anfang Juni in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf kritisiert, dass der Bund mit dem GDAG seinen Einfluss auf die Gematik weiter ausbaue. Der Einfluss der Gesellschafterversammlung werde hingegen weiter beschnitten. Die ABDA forderte, die Vergabe von Aufträgen durch die Digitalagentur nicht an das Benehmen mit dem BMG zu knüpfen. Entscheidend sollten ausschließlich und transparent die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sein.

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