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Gematik

ABDA kritisiert noch stärkeren Einfluss des Bundes

Mit dem Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (GDAG) baut der Bund seinen Einfluss auf die Gematik weiter aus – zu Ungunsten der übrigen Gesellschafter. Das hat die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert. Der AOK-Bundesverband warnte bei der heutigen Verbändeanhörung vor einer Verstaatlichung der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Anne Orth
07.06.2024  15:45 Uhr

ABDA: Steuerung durch den Bund soll zementiert werden

Die Bundesvereinigung kritisiert, dass mit dem Entwurf der Einfluss der Gesellschafterversammlung weiter beschnitten wird, während die Steuerungsmöglichkeit des Bundes zunimmt. »Die durch die gesetzliche Festlegung der Gesellschafterverhältnisse in § 310 Absatz 2 SGB V zugunsten des Bundes bereits stark einseitige Gestaltung soll durch den Gesetzentwurf offenbar weiter zementiert werden«, heißt es.

Konkret fordert die ABDA, die Vergabe von Aufträgen durch die Digitalagentur nicht an das Benehmen mit dem BMG zu knüpfen. Entscheidend sollten ausschließlich und transparent die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sein. Zudem regt die Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme an, bei der Vereinbarung zu elektronischen Verordnungen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen auch ein Benehmen mit dem DAV vorzusehen.

KBV fordert Änderung der Gesellschafterstruktur

Während der heutigen Anhörung äußerten sich auch weitere Verbände zum Gesetzentwurf. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, kritisierte in einer Mitteilung, dass der Gesetzentwurf keine grundsätzlichen Änderungen der Gesellschafterstruktur vorsehe. Steiner betonte, damit würden unverändert nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten eingeräumt, die Expertise derjenigen ausreichend einzubringen, die die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung gewährleisten. Es müsse daher kritisch hinterfragt werden, welche Rolle die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung spielen wird.

Laut Steiner weise der Gesetzentwurf aber »durchaus positive Ansätze auf, da er grundsätzlich eine bessere Praxistauglichkeit von digitalen Anwendungen anstrebt«. Damit greife er zentrale Forderungen der KBV für eine sinnvolle und nutzerzentrierte Digitalisierung auf. Die KBV begrüße es, dass die Digitalagentur in die Lage versetzt werden soll, Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, die Stabilität der Telematik-Infrastruktur (TI) zu erhöhen. »Das ist dringend notwendig, da es immer noch viel zu viele Ausfälle und Störungen zu verzeichnen gibt«, so Steiner.

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