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Fälschungsschutz-System

Securpharm – kein Datenaustausch mit der Gematik

Der Umgang mit Securpharm wirft im Apothekenalltag immer wieder Fragen auf. In einem nun aktualisierten Informationsdokument rund um das Fälschungsschutzsystem geht die ABDA auf weitere Unklarheiten ein. Und betont darin auch, dass es keine Schnittstellen zur Gematik gibt. 
Jennifer Evans
29.04.2021  11:00 Uhr

Was läuft es bei Teilmengen, Verblisterung oder Stromausfall?

Unklarheiten ergeben sich mit Blick auf den Fragenkatalog offenbar ebenfalls beim Thema Botendienst, Teilmengen, Verblisterung und Stromausfall. Die ABDA gibt für diese Bereiche klare Antworten: Da der Botendienst in Verantwortung des Apothekenleiters liegt, kann ein bereits ausgebuchtes Arzneimittel problemlos innerhalb von zehn Tagen wieder in das System zurück gebucht werden. Wenn der Arzt Teilmengen verordnet hat, muss die Ausbuchung beim ersten Öffnen der Packung stattfinden. Später kann die Schachtel zwar nicht wieder eingebucht werden, der restliche Inhalt bleibt aber verkehrsfähig und kann weiter abgegeben werden. Beim Verblistern bucht die Apotheke das individuelle Erkennungsmerkmal vor dem ersten Öffnen der Packung aus. Am weiteren Vorgehen ändert sich nichts. Für den Fall, dass sich Apotheken untereinander mit Medikamenten aushelfen, verifiziert die liefernde Apotheke die Packung vor der Weitergabe, bucht sie aber nicht aus. Der annehmende Kollege verifiziert erneut den Status und bucht die Packung bei der Abgabe aus. Die Bundesvereinigung weist darauf hin, dass in diesem Fall »der Dokumentationspflicht aus § 17 Abs. 6c Satz 2 ApBetrO (Chargennummer) durch die Speicherung des Verifizierungsergebnisses in den Apothekensystemen Rechnung getragen« wird.

Sollte der Apotheker gerade ein Rx-Arzneimittel an den Patienten aushändigen wollen und es dabei zu »vorübergehenden technischen Störungen« kommen, etwa durch Internetprobleme, Stromausfall oder Probleme mit dem Securpharm-System, ist die Abgabe dennoch erlaubt. Voraussetzung: Bei Sichtkontrolle der Schachtel besteht kein Fälschungsverdacht. Die Ausbuchung sollte die Apotheke aber später nachholen. Viele Software-Systeme können zudem Securpharm-Anfragen puffern. Das heißt, sobald das System wieder einsatzbereit ist, wird die Packung ausgebucht. Im schlimmsten Fall muss der Apotheker im Nachgang manuell ausbuchen. Die ABDA rät: »Notieren Sie sich dafür vor der Abgabe die Seriennummer und den Produktcode der Packung oder fotografieren Sie die entsprechenden Daten ab.« Die Verifikation und Ausbuchung per Hand könne dann auch über die Benutzeroberfläche des Securpharm-Apothekenservers erfolgen, die sogenannte Grafik User Interface (GUI). Das ist die Weboberfläche der Netzgesellschaft Deutscher Apotheken (NGDA), über die Offizinen verschiedene Funktionen steuern können.

Die aktuelle Version der häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie unter www.abda.de/sp

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