Schweiz genehmigt erstes Cannabis-Pilotprojekt in Basel |
Im Rahmen eines Pilotprojektes ist Genusscannabis bald für einige ausgewählte Personen in Baseler Apotheken verfügbar. / Foto: imago images/photothek
In der Schweiz war im Mai vergangenen Jahres bereits eine Verordnung in Kraft getreten, die Pilotversuche zur kontrollierten Abgabe von nicht-medizinischem Cannabis ermöglicht. Die PZ hatte bereits über die strengen Voraussetzungen für die Durchführung der Studien berichtet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat nun fast ein Jahr später das erste Gesuch der Stadt Basel bewilligt. In der Schweizer Grenzstadt kann somit ab Herbst ein Pilotversuch zum legalen Verkauf von Cannabis für Genusszwecke starten. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Projekt der der Universität Basel, der Universitären Psychiatrischen Kliniken und dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt.
Rund 400 ausgewählte Personen dürfen an dem Projekt teilnehmen, wie die Gesundheitsbehörde von Basel-Stadt am Dienstag berichtete. Bewerben können sich Erwachsene, die in Basel leben und bereits regelmäßig Cannabis konsumieren. Sie dürfen dann verschiedene Cannabisprodukte wie getrocknete Cannabisblüten und Haschisch in einigen Apotheken kaufen. So soll eine fachliche Beratung der Konsumierenden über einen risikoärmeren Konsum sichergestellt werden, schreibt das BAG in einer Mitteilung. Die Cannabisprodukte müssten zudem hohe Qualitätsanforderungen einhalten und aus biologischem Anbau stammen. Es gelte ein vollständiges Werbeverbot. Die Weitergabe von Studiencannabis von Studienteilnehmern an andere Personen werde laut BAG »mit geeigneten Maßnahmen sanktioniert« und habe im Wiederholungsfall den Ausschluss vom Pilotversuch zur Folge. Insgesamt soll das Projekt über zweieinhalb Jahre laufen.
Geprüft werden soll, ob sich das Konsumverhalten verändert, wenn das Cannabis legal gekauft werden kann. Gleichzeitig müsse der Gesundheitszustand der Teilnehmer durchgängig überwacht werden. Das Projekt wird dabei eng von der Wissenschaft begleitet. Denn diese Versuche sollen die Kenntnisse zu alternativen Regulierungsformen – zum Beispiel regulierter Verkauf in Apotheken – erweitern und damit eine wissenschaftliche Grundlage für künftige Entscheidungen der Schweiz zur Regelung von Cannabis schaffen, schreibt das BAG. Der Antrag aus Basel ist laut Mitteilung jedoch nicht der einzige, der beim BAG eingegangen ist, es dürften also weitere Pilotprojekte in anderen Schweizer Städten folgen. Welche Städte sonst noch Gesuche eingereicht haben, wird jedoch nicht genannt.
Wie in Deutschland auch darf Cannabis in der Schweiz bereits zu medizinischen Zwecken verschrieben werden. Darüber hinaus ist es verboten, Cannabis anzubauen, zu importieren, herzustellen und zu verkaufen. »Trotz dieses Verbots ist der Konsum verbreitet und der Schwarzmarkt blüht«, schreibt das BAG. Cannabis sei nach Angaben der Gesundheitsbehörden die am meisten konsumierte illegale Substanz in der Schweiz.