RKI soll bei der Test-Abrechnung eingebunden werden |
Melanie Höhn |
17.08.2022 12:15 Uhr |
Das Robert-Koch-Institut (RKI) soll Auffälligkeiten wie beispielsweise statistische Ausreißer im Hinblick auf die Abrechnungen der Coronavirus-Tests analysieren, heißt es im neuen BMG-Entwurf zur Coronavirus-Testverordnung. / Foto: imago images/Schöning
Am gestrigen Dienstagabend hat das BMG den Entwurf zur »Vierten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung« veröffentlicht, der der PZ nun vorliegt. Darin wird geregelt, dass das RKI stärker in die Abrechnung der Coronavirus-Tests eingebunden werden soll. Das Institut soll »Datenanalysen mit dem Ziel der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Testungen nach §4a« durchführen, heißt es in dem Entwurf.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen ausschließlich die »rechnerische Richtigkeit, die Einhaltung der Formvorgaben und die Vollständigkeit der erforderlichen Angaben« prüfen. Anschließend sind sie dazu aufgefordert, die Daten dann an das RKI weiterzuleiten. Das RKI soll in einem weiteren Schritt Auffälligkeiten analysieren, insbesondere statistische Ausreißer »im Hinblick auf die Zahl der erbrachten Testungen, die Zahl der positiven Testergebnisse sowie die angegebenen Testgründe«.
Außerdem soll das Institut die Daten »im Verhältnis zu epidemiologischen und soziodemographischen Daten« analysieren, »um Auffälligkeiten, insbesondere im Hinblick auf den Testgrund unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten, zu identifizieren«. Wenn sich Anhaltspunkte für Fehler ergeben würden, soll das RKI laut Entwurf die zuständige KV und die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes kontaktieren. Danach sei von Letzteren eine vertiefte Prüfung der Abrechnungen gefordert und sie müssen die KVen »über den Umfang der nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen« informieren und auch die Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf strafbare Handlungen kontaktieren.
Durch die »neu geregelten unterschiedlichen Fallgestaltungen« sei es angezeigt, »den Prozess der Abrechnungsprüfung bezüglich der Testungen« zu optimieren, begründet das BMG seinen Entwurf. Um die Abrechnungsprüfung »effizient« zu gestalten und Betrugsfällen vorzubeugen, sei die »Einbeziehung von weiteren Akteuren notwendig«.
Bisher hatten die KVen die Abrechnung der Coronavirus-Tests blockiert, weil sie auf die erneuerte Verordnung des BMG warteten. Eigentlich sind die Kassenärzte aber laut Coronavirus-Testverordnung zur Abrechnung aller Tests, die in nicht-ärztlichen Teststellen durchgeführt werden, verpflichtet. Doch nach Inkrafttreten der Testverordnung am 30. Juni hatten sich die KVen beschwert, weil für sie nun mehr Test- und Nachweispflichten anfielen – für mögliche Falsch-Abrechnungen und die Aufdeckung von möglichen Betrugsfällen wollten sie jedoch nicht verantwortlich sein. Zwar hatten sich das BMG und die Kassenärztliche Bundesvereinigung schon Anfang Juli geeinigt, dass nur die Akkreditierungen der Testzentren von den KVen geprüft werden sollen, doch Apotheken aus mehreren Bundesländern berichteten gegenüber der PZ, dass alle Juli-Tests, die in der Regel Anfang August an die KVen gemeldet werden mussten, bislang nicht vergütet wurden.
Mit der nun vorliegenden, neuen Verordnung und dem vom BMG vorgeschlagenen Abrechnungs- und Prüfverfahren dürften die KVen die nötige rechtliche Sicherheit bekommen, um die Abrechnungen für die Testzentren wieder aufzunehmen. Unklar ist allerdings, ob dies auch pünktlich für die August-Abrechnungen klappt. In den meisten KV-Regionen müssen die durchgeführten Tests aus dem August innerhalb der ersten Septembertage gemeldet werden. Ob die novellierte Verordnung bis dahin schon in Kraft ist und die KVen das Abrechnungsverfahren wieder aufgenommen haben, bleibt abzuwarten.
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