Mit der nun vorliegenden Verordnung will das BMG die Ausnahmeregeln nicht nur verlängern. Hinzu kommt auch ein neuer Paragraf, der bestimmten Patientengruppen eine Versorgung mit monoklonalen Antikörpern zur präventiven Anwendung zum Schutz vor Covid-19 zusichert. Konkret sollen Patienten solche Präparate erhalten, wenn bei ihnen aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz durch eine Impfung erzielt werden kann oder bei ihnen Impfungen aufgrund einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden können und sie Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Die Neuregelung soll nur für Arzneimittel gelten, die über eine zentrale, europäische Zulassung oder eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verfügen.
Die Fachverbände haben nun bis kommenden Donnerstag Zeit, zu den Plänen Stellung zu beziehen. Sollte die Verordnung wie geplant in Kraft treten, würde sie – wie oben beschrieben – am 25. November automatisch außer Kraft treten. Sollte das BMG die Sonderregeln bei der Arzneimittelabgabe beibehalten wollen, müssten diese per Gesetz gänzlich neu geregelt werden.