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Hanflobby
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»Quasimonopol für Exilby aufgehoben«

Mit der eilig ins GKV-Spargesetz eingefügten Vorrangregelung bei Cannabis-Fertigpräparaten hat sich die Bundesregierung den Vorwurf politischer Einflussnahme eingehandelt. Dass die Koalitionsfraktionen zurückgerudert sind, begrüßen Ärzte, Kassen und Hanfaktivisten – aus unterschiedlichen Gründen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 14.10.2026  11:20 Uhr

Konkret ging es um die neue Vorgabe, dass gesetzlich Versicherte grundsätzlich erst einen mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Cannabis-Fertigarzneimittel durchlaufen müssen, bevor eine cannabishaltige Rezeptur verordnet werden darf. Diese Vorrangregelung wurde erst kurz vor dem Gesetzesbeschluss per Änderungsantrag ins GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingefügt und sorgte für heftige Kritik bis hin zum Vorwurf politischer Einflussnahme.

Dieser Verdacht gründete auf dem Eindruck, dass die Vorrangregelung vor allem einem bestimmten Unternehmen zugutekommen könnte: dem Münchner Unternehmen Vertanical, das das THC-haltige Präparat Exilby herstellt. CEO Clemens Fischer ging offen mit seinen großzügigen Parteispenden an CDU, CSU, SPD und FDP im Bundestagswahlkampf 2025 um. Im Gesundheitsausschuss brachte der damalige GBA-Vorsitzende Josef Hecken im Sommer einen verpflichtenden sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln ins Spiel und regte an, Cannabis-Vollextrakte als zugelassene Fertigarzneimittel ausdrücklich zu berücksichtigen.

Dass die Koalitionsfraktionen in den Änderungsanträgen zum GKV-Spargesetz die Regelung entschärft haben, begrüßt der Verband mithin. Der  Therapieversuch muss demnach nur für die Indikation erfolgen, für die das Fertigarzneimittel tatsächlich zugelassen ist. Der Vorrang etwa für Exilby, das für bestimmte chronische Rückenschmerzen zugelassen ist, würde also entsprechend beschränkt. Änderungen gibt es auch bei der Dauer des Therapieversuchs. Diese wird nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern der behandelnde Arzt soll nach medizinischen Kriterien entscheiden.

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