| Cornelia Dölger |
| 14.10.2026 11:20 Uhr |
Im Gesundheitsausschuss des Bundestags kam die Klarstellung zur Cannabis-Vorrangregelung gut an. / © IMAGO/Matthias Wehnert
Konkret ging es um die neue Vorgabe, dass gesetzlich Versicherte grundsätzlich erst einen mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Cannabis-Fertigarzneimittel durchlaufen müssen, bevor eine cannabishaltige Rezeptur verordnet werden darf. Diese Vorrangregelung wurde erst kurz vor dem Gesetzesbeschluss per Änderungsantrag ins GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingefügt und sorgte für heftige Kritik bis hin zum Vorwurf politischer Einflussnahme.
Dieser Verdacht gründete auf dem Eindruck, dass die Vorrangregelung vor allem einem bestimmten Unternehmen zugutekommen könnte: dem Münchner Unternehmen Vertanical, das das THC-haltige Präparat Exilby herstellt. CEO Clemens Fischer ging offen mit seinen großzügigen Parteispenden an CDU, CSU, SPD und FDP im Bundestagswahlkampf 2025 um. Im Gesundheitsausschuss brachte der damalige GBA-Vorsitzende Josef Hecken im Sommer einen verpflichtenden sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln ins Spiel und regte an, Cannabis-Vollextrakte als zugelassene Fertigarzneimittel ausdrücklich zu berücksichtigen.
Damit sei Exilby gemeint, mutmaßte der Deutsche Hanfverband (DHV) und legte nahe, dass wirtschaftliche Interessen Einfluss auf die politische Debatte oder die konkrete Ausgestaltung der Gesetzgebung genommen haben könnten.
Dass die Koalitionsfraktionen in den Änderungsanträgen zum GKV-Spargesetz die Regelung entschärft haben, begrüßt der Verband mithin. Der Therapieversuch muss demnach nur für die Indikation erfolgen, für die das Fertigarzneimittel tatsächlich zugelassen ist. Der Vorrang etwa für Exilby, das für bestimmte chronische Rückenschmerzen zugelassen ist, würde also entsprechend beschränkt. Änderungen gibt es auch bei der Dauer des Therapieversuchs. Diese wird nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern der behandelnde Arzt soll nach medizinischen Kriterien entscheiden.