| Cornelia Dölger |
| 14.10.2026 11:20 Uhr |
Die Klarstellung sieht Verbandschef Georg Wurth als sinnvoll an. Bei der Anhörung betonte er: »Dass das Quasi-Monopol für Exilby aufgehoben wurde, ist sicher ein richtiger Schritt. Das sage ich vor allem als Beitragszahler, da Exilby mit Blick auf den THC-Gehalt das mit Abstand teuerste Cannabis-Medikament ist.« Es sei also sehr sinnvoll, den vorgeschriebenen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln so zu gestalten, dass das teure Medikament auf die zugelassenen Indikationen beschränkt wird.
Auch die Ärzte äußerten sich zur Vorrangregelung. »Der einmalige Therapieversuch hat nur noch in der zugelassenen Indikation zu erfolgen, und der verpflichtende Einsatz über sechs Monate wurde gestrichen. Diese Klärung war lange überfällig und bringt etwas Licht ins Dunkel der Cannabis-Verordnung«, so Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), vergangene Woche im Gesundheitsausschuss.
Auch aus Kostenträgersicht sei die Regelung zu unterstützen, machte der GKV-Spitzenverband deutlich. Markus Grunenberg, Leiter des Stabsbereichs Politik beim Kassenverband, betonte, dass sein Verband die Regelung »uneingeschränkt« begrüße. »Wir haben uns nachdrücklich dafür eingesetzt, dass es beim In-Label-Use bleibt.«