| Cornelia Dölger |
| 04.03.2026 16:24 Uhr |
Auf eine Frage von Piechotta, welcher mit dem ApoVWG geplante Einschnitt in den Ärztevorbehalt nun der gravierendste sei, sagte Sibylle Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Rx-Abgabe ohne Rezept sowie die erweiterten Impfmöglichkeiten in Apotheke führten zu einer »Aushöhlung ärztlicher Kompetenz«, aber auch zu einer schwächeren Patientensicherheit.
Rx-Arzneimittel bräuchten eine ärztliche Diagnose und eine Therapieentscheidung, dies sei nicht Gegenstand des Pharmaziestudiums. Grippeimpfungen fänden nach wie vor hauptsächlich in den Praxen statt. Die Ungleichbehandlungen bei der Impfstoffbestellung müssten aufgehoben werden, Ärzte seien hier im Nachteil, dies sei in den Blick zu nehmen.
Piechotta fasste beim Honorar nach. Man wisse, dass die Versandapotheken bei einer Erhöhung des Fixums »im angedachten Bereich wahrscheinlich bis zu 7 Millionen zusätzlich zugesprochen bekommen«, so die Grünen-Abgeordnete. Notleidende kleine Apotheken bekämen hingegen »wahrscheinlich nur so 2000 Euro durch eine Fixumserhöhung zusätzlich«. Warum man also nicht auf höhere Notdienstzuschläge setze.
Preis antwortete, das passiere ja. Es gelte aber darauf zu achten, »dass es ein Zuschuss bleibt«. »Im Übrigen ist die Fixumserhöhung für die Apotheken vor Ort existenziell und deshalb setzen wir darauf«, so der ABDA-Präsident.
Piechotta wandte sich an die Kassen und fragte, was sie unter einer intelligenten Honoraranpassung verstünden. Markus Grunenberg vom GKV-SV plädierte dafür, das Fixum nach Absatz zu differenzieren. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den variablen Vergütungsanteil und »weitere Bestandteile«, die in den vergangenen Jahren zu einer Erhöhung um insgesamt 1,6 Milliarden Euro für die Apotheken geführt hätten.
Die Versender gelte es mit einer gestärkten paritätischen Stelle im Zaum zu halten, so Preis weiter. Grundsätzlich sei eine sichere Versorgung nur durch Apotheken möglich. Der »systemzerstörende« Wettbewerb mit den EU-Versendern müsse angegangen werden. Der Staat müsse die Haftung mit übernehmen und die paritätische Stelle damit stärken. Die Versender hielten sich nicht an die Vorgaben, das passiere »tausend mal am Tag«.
Der Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CDU) wollte Näheres zum Versand wissen. Für den Verband innovativer Apotheken (via) sprach Benedikt Bühler. Er schlug vor, dass Kontrollen der Versender auch durch die unteren Aufsichtsbehörden der Länder durchgeführt werden. » Das haben die Länder ja auch nochmal ausdrücklich vorgeschlagen.« Zudem sollten Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden.
Phagro-Geschäftsführer Thomas Porstner monierte, dass sich bei der Versenderkontrolle derzeit niemand zuständig fühle. Die Bundesregierung gehe fälschlicherweise davon aus, dass von Apotheken beauftragte Logistikunternehmen bereits heute über den Begriff des Inverkehrbringens nach Paragraph 4 Absatz 17 AMG der Überwachung nach Paragraph 64 AMG unterliegen würden.
Anja Zierath vom Bundesverband PTA (BVpta) thematisierte die geplante PTA-Vertretung. Wie schon in der Stellungnahme des Verbands betonte sie , dass es eine verpflichtenden Zusatzqualifikation der PTA dafür brauche. Ein Mehr an Verantwortung brauche ein Mehr an Wissen. Dies habe der ursprüngliche Referentenentwurf enthalten. Es brauche nun dringend Nachbesserungen.