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Gesundheitsausschuss
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Preis mahnt beim Fixum zur Eile

Die Apothekenreform tritt in die entscheidende Phase der Beratungen. Heute hatten die Verbände Gelegenheit, sich im Gesundheitsausschuss zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zu äußern. ABDA-Präsident Thomas Preis mahnte zur Eile, die Honorarerhöhung umzusetzen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 04.03.2026  16:24 Uhr

IGES-Institut: Erreichbarkeit der Apotheken gut

»99,9 Prozent der Menschen erreichen mit dem Auto innerhalb von 5 Minuten eine Apotheke«, so die Sachverständige, die auch am umstrittenen 2hm-Gutachten aus dem Jahr 2017 beteiligt war. Auch die  Erreichbarkeit nach einem Arztbesuch sei untersucht worden, diese sei noch besser. Die Kassen hatten sich vorab mit Datensammlungen zur Erreichbarkeit von Apotheken in Stellung gebracht.

Etwa bestätige die IGES-Studie demnach den Rückgang der Apothekenzahlen zwischen 2022 und 2025 um zwölf Prozent oder 2310 Betriebe. Davon sei die Erreichbarkeit aber kaum berührt und mithin die Versorgunglage ebenso wenig. Der GKV-Spitzenverband hatte das Gutachten zu Apothekerstandorten und zur Vergütung schon in seiner Stellungnahme zum ApoVWG thematisiert und hervorgehoben, dass sich der Apothekenschwund nicht auf die Versorgungslage auswirke. Auch die Barmer kommt in einer aktuellen Analyse zu dem Ergebnis, dass die Erreichbarkeit von Apotheken in Deutschland kein Problem sei.

Standortaufgaben kämen vor allem in Städten vor, wenn es hohe Konkurrenz gebe und eine niedrige Praxendichte, so an der Heiden heute. Es gebe für Apotheken keine Bedarfplanung, eine pauschale Erhöhung wirke nicht zielgerichtet.

BÄK: »Keine Sehnsucht« nach apothekerlichen Aufgaben

Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich zu den geplanten erleichterten Rx-Abgabemöglichkeiten ohne Rezept unter bestimmten Bedingungen. Die sei »keine gute Idee«, so Ulrich Langenberg. Man sehe dies kritisch. Beide Berufsgruppen sollten ihre originären Professionen beibehalten. Auch die Angebote als Selbstzahlerleistung seien fragwürdig. Zudem brauche man dieses Angebot angesichts digitaler Möglichkeiten nicht. Ärzte hätten ihrerseits »keine Sehnsucht« danach, apothekerliche Aufgaben zu übernehmen, so Langenberg mit Blick auf Vorstöße der Ärzteschaft auf ein bestimmtes Dispensierrecht.

Nicola Buhlinger-Göpfahrt vom Hausärzteverband sagte, man sehe in den Plänen eine Aufweichung des Arztvorbehaltes, hier gebe es Klarstellungsbedarf. Es brauche weiterhin das Vier-Augen-Prinzip. Zudem seien die Haftungsfolgen unklar, die Versorgung dürfe nicht fragmentiert werden. »Der Hausarzt sollte den Hut aufhaben«, es sollten keine zusätzlichen Schnittstellen geschaffen werden.

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