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Gesundheitsausschuss
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Preis mahnt beim Fixum zur Eile

Die Apothekenreform tritt in die entscheidende Phase der Beratungen. Heute hatten die Verbände Gelegenheit, sich im Gesundheitsausschuss zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) zu äußern. ABDA-Präsident Thomas Preis mahnte zur Eile, die Honorarerhöhung umzusetzen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 04.03.2026  16:24 Uhr

Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) fragte die ABDA, wie sie die geplanten Maßnahmen bewerte. ABDA-Präsident Thomas Preis sagte, der Entwurf gehe in die richtige Richtung, eine Erhöhung des Fixums müsse stattfinden. Sie solle in einer begleitenden Verordnung kommen.

Derzeit gebe es noch eine funktionierende Versorgung, aber durch das seit 13 Jahren anhaltende »Abschmelzen der Apotheken« bestehe die Gefahr, dass diese Versorgung nicht mehr aufrechterhalten werden könne. Einige Maßnahmen seien gut, vor allem müsse schnell gehandelt werden, mahnte Preis. Man brauche keine »Herunterskalierung der Leistungen«, keine Deprofessionalisierung oder eine Apotheke ohne Apotheker.

Die Ausschussvorsitzende Tanja Machalet (SPD) fragte Preis, wie die Intention, den Apothekerberuf zu stärken, bewertet werde. Preis sagte, man begrüße die erweiterten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ausdrücklich. »Apotheken können noch mehr Verantwortung übernehmen.« Etwa wenn sie die konsequente Pflege des elektronischen Medikationsplans (eMP) übernähmen, hier zeige sich, dass es klare Zuständigkeiten brauche.

Preis: Verhandlungsergebnis umsetzen

Auf eine Frage von SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis unterstrich Preis, dass es wichtig sei, das Apothekenhonorar nicht länger von steigenden Kosten abzukoppeln. Daher seien Verhandlungen der richtige Weg. Wichtig sei, dass der Verordnungsgeber, also die zuständigen Ministerien, die Verpflichtung haben müsse, »das Verhandlungsergebnis 1:1 umzusetzen«, da müsse nachgeschärft werden. Von Kassenseite hieß es daraufhin, dass man hier klare Kriterien brauche, eine neutrale Datengrundlage, dies solle im Entwurf ergänzt werden.

Die Pläne der abgespeckten Zweigapotheken kommen bei den Apotheken bekanntlich nicht gut an. Emmi Zeulner (CSU), Vize-Vorsitzende der Unions-Arbeitsgruppe Gesundheit, fragte Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), nach ihrer Einschätzung. Scharpf stellte klar, dass Zweigapotheken als vermeintliches Instrument für die Stärkung ländlicher Regionen »ein gefährlicher Irrweg« seien. Damit könnten Mehr- und Fremdbesitzverbot weiter aufgeweicht und die Apotheke vor Ort langfristig verdrängt werden.

Die Grünen-Apothekenberichterstatterin Paula Piechotta wandte sich an Iris an der Heiden vom IGES-Institut. Die Grünen-Fraktion hatte an der Heiden eingeladen. Heute war ein Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbands zu Apothekenstandorten und -vergütung bekannt geworden. Die Erreichbarkeit von Apotheken sei jüngst untersucht worden und als »sehr gut anzusehen«, so an der Heiden.

IGES-Institut: Erreichbarkeit der Apotheken gut

»99,9 Prozent der Menschen erreichen mit dem Auto innerhalb von 5 Minuten eine Apotheke«, so die Sachverständige, die auch am umstrittenen 2hm-Gutachten aus dem Jahr 2017 beteiligt war. Auch die  Erreichbarkeit nach einem Arztbesuch sei untersucht worden, diese sei noch besser. Die Kassen hatten sich vorab mit Datensammlungen zur Erreichbarkeit von Apotheken in Stellung gebracht.

Etwa bestätige die IGES-Studie demnach den Rückgang der Apothekenzahlen zwischen 2022 und 2025 um zwölf Prozent oder 2310 Betriebe. Davon sei die Erreichbarkeit aber kaum berührt und mithin die Versorgunglage ebenso wenig. Der GKV-Spitzenverband hatte das Gutachten zu Apothekerstandorten und zur Vergütung schon in seiner Stellungnahme zum ApoVWG thematisiert und hervorgehoben, dass sich der Apothekenschwund nicht auf die Versorgungslage auswirke. Auch die Barmer kommt in einer aktuellen Analyse zu dem Ergebnis, dass die Erreichbarkeit von Apotheken in Deutschland kein Problem sei.

Standortaufgaben kämen vor allem in Städten vor, wenn es hohe Konkurrenz gebe und eine niedrige Praxendichte, so an der Heiden heute. Es gebe für Apotheken keine Bedarfplanung, eine pauschale Erhöhung wirke nicht zielgerichtet.

BÄK: »Keine Sehnsucht« nach apothekerlichen Aufgaben

Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich zu den geplanten erleichterten Rx-Abgabemöglichkeiten ohne Rezept unter bestimmten Bedingungen. Die sei »keine gute Idee«, so Ulrich Langenberg. Man sehe dies kritisch. Beide Berufsgruppen sollten ihre originären Professionen beibehalten. Auch die Angebote als Selbstzahlerleistung seien fragwürdig. Zudem brauche man dieses Angebot angesichts digitaler Möglichkeiten nicht. Ärzte hätten ihrerseits »keine Sehnsucht« danach, apothekerliche Aufgaben zu übernehmen, so Langenberg mit Blick auf Vorstöße der Ärzteschaft auf ein bestimmtes Dispensierrecht.

Nicola Buhlinger-Göpfahrt vom Hausärzteverband sagte, man sehe in den Plänen eine Aufweichung des Arztvorbehaltes, hier gebe es Klarstellungsbedarf. Es brauche weiterhin das Vier-Augen-Prinzip. Zudem seien die Haftungsfolgen unklar, die Versorgung dürfe nicht fragmentiert werden. »Der Hausarzt sollte den Hut aufhaben«, es sollten keine zusätzlichen Schnittstellen geschaffen werden.

KBV: »Aushöhlung ärztlicher Kompetenz«

Auf eine Frage von Piechotta, welcher mit dem ApoVWG geplante Einschnitt in den Ärztevorbehalt nun der gravierendste sei, sagte Sibylle Steiner von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Rx-Abgabe ohne Rezept sowie die erweiterten Impfmöglichkeiten in Apotheke führten zu einer »Aushöhlung ärztlicher Kompetenz«, aber auch zu einer schwächeren Patientensicherheit.

Rx-Arzneimittel bräuchten eine ärztliche Diagnose und eine Therapieentscheidung, dies sei nicht Gegenstand des Pharmaziestudiums. Grippeimpfungen fänden nach wie vor hauptsächlich in den Praxen statt. Die Ungleichbehandlungen bei der Impfstoffbestellung müssten aufgehoben werden, Ärzte seien hier im Nachteil, dies sei in den Blick zu nehmen.

Piechotta fasste beim Honorar nach. Man wisse, dass die Versandapotheken bei einer Erhöhung des Fixums »im angedachten Bereich wahrscheinlich bis zu 7 Millionen zusätzlich zugesprochen bekommen«, so die Grünen-Abgeordnete. Notleidende kleine Apotheken bekämen hingegen »wahrscheinlich nur so 2000 Euro durch eine Fixumserhöhung zusätzlich«. Warum man also nicht auf höhere Notdienstzuschläge setze.

Preis antwortete, das passiere ja. Es gelte aber darauf zu achten, »dass es ein Zuschuss bleibt«. »Im Übrigen ist die Fixumserhöhung für die Apotheken vor Ort existenziell und deshalb setzen wir darauf«, so der ABDA-Präsident.

Piechotta wandte sich an die Kassen und fragte, was sie unter einer intelligenten Honoraranpassung verstünden. Markus Grunenberg vom GKV-SV plädierte dafür, das Fixum nach Absatz zu differenzieren. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den variablen Vergütungsanteil und »weitere Bestandteile«, die in den vergangenen Jahren zu einer Erhöhung um insgesamt 1,6 Milliarden Euro für die Apotheken geführt hätten.  

BVpta: Verpflichtende Weiterqualifizierung

Die Versender gelte es mit einer gestärkten paritätischen Stelle im Zaum zu halten, so Preis weiter. Grundsätzlich sei eine sichere Versorgung nur durch Apotheken möglich. Der »systemzerstörende« Wettbewerb mit den EU-Versendern müsse angegangen werden. Der Staat müsse die Haftung mit übernehmen und die paritätische Stelle damit stärken. Die Versender hielten sich nicht an die Vorgaben, das passiere »tausend mal am Tag«.

Der Unions-Apothekenberichterstatter Stephan Pilsinger (CDU) wollte Näheres zum Versand wissen. Für den Verband innovativer Apotheken (via) sprach Benedikt Bühler. Er schlug vor, dass Kontrollen der Versender auch durch die unteren Aufsichtsbehörden der Länder durchgeführt werden. » Das haben die Länder ja auch nochmal ausdrücklich vorgeschlagen.« Zudem sollten Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden.

Phagro-Geschäftsführer Thomas Porstner monierte, dass sich bei der Versenderkontrolle derzeit niemand zuständig fühle. Die Bundesregierung gehe fälschlicherweise davon aus, dass von Apotheken beauftragte Logistikunternehmen bereits heute über den Begriff des Inverkehrbringens nach Paragraph 4 Absatz 17 AMG der Überwachung nach Paragraph 64 AMG unterliegen würden.

Anja Zierath vom Bundesverband PTA (BVpta) thematisierte die geplante PTA-Vertretung. Wie schon in der Stellungnahme des Verbands betonte sie , dass es eine verpflichtenden Zusatzqualifikation der PTA dafür brauche. Ein Mehr an Verantwortung brauche ein Mehr an Wissen. Dies habe der ursprüngliche Referentenentwurf enthalten. Es brauche nun dringend Nachbesserungen.

Verbände und Einzelsachverständige

Mit der Anhörung ist die Apothekenreform in die entscheidende Phase des parlamentarischen Verfahrens eingetreten. Am vergangenen Donnerstag wurde das Gesetz in erster Lesung im Bundestag beraten, nun befasste sich der Gesundheitsausschuss intensiv mit dem Reformpaket.

Zur Anhörung waren fast 40 Verbände geladen, darunter Apotheker- und Ärztevertretungen, Patientenorganisationen, Gewerkschaften, Großhandel und Kassenverbände. Auch Einzelsachverständige waren gebeten worden, ihre Einschätzung zum BMG-Vorhaben abzugeben.

Nach der Ausschussanhörung wertet der Gesundheitsausschuss die Stellungnahmen aus und erarbeitet Empfehlungen für die weiteren Beratungen im Bundestag. Anschließend folgen die zweite und dritte Lesung im Plenum.

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