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Digitale Infrastruktur

PKV ist wieder Gesellschafter der Gematik

Die Gesellschafter der Gematik haben zugestimmt, den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) wieder in ihren Kreis aufzunehmen. Das gemeinsame Ziel ist es, die Nutzung von E-Health nun zugunsten aller Versicherter voranzutreiben.
Jennifer Evans
04.04.2020  10:18 Uhr

Zum 3. April hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem PKV-Verband 2,45 Prozent seiner Gematik-Geschäftsanteile übertragen und behält selbst 22,05 Prozent. Das teilte die Gematik gestern mit.

»Die Rückkehr der PKV ist die große Anerkennung unserer Arbeit und wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens enorm voranbringen«, betonte Gematik-Chef Markus Leyck Dieken. Seiner Ansicht nach sollten die Chancen einer digital unterstützten Versorgung hierzulande jedem Patienten zugutekommen – ganz gleich, ob dieser eine gesetzliche oder private Krankenversicherung hat. Die Gematik betreibt die Telematik-Infrastruktur (TI), ein digitales Datennetz zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens. Auf dessen Basis sollen künftig auch die Informationen der elektronischen Patientenakte (EPA) ausgetauscht werden.

Auch der GKV-Spitzenverband und PKV-Verband bekräftigten, die von der Gematik entwickelten Funktionen demnächst all ihren Versicherten zur Verfügung stellen zu wollen. Entsprechend müssten aber die Leistungserbringer ebenfalls mit einer einheitlichen digitalen Infrastruktur ausgestattet sein, heißt es. Für dieses Ziel wollen die Verbände »in fairer Partnerschaft und Kostenbeteiligung beim Aufbau weiterer Anwendungen der TI« zusammenwirken, betonten sie in einer gemeinsamen Mitteilung. Beide kündigten zudem an, sich bereits auf die Zusammenarbeit zu freuen.

Die Gesellschafteranteile der Gematik sind gesetzlich geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält 51 Prozent. Neben dem GKV-Spitzenverband und dem PKV-Verband verteilen sich die verbleibenden Anteile auf die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer. Das sind die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

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