Pharmazeutische Zeitung online
EGb 761®

Phyto mit Alleinstellungsmerkmal

Eine umfangreiche wissenschaftliche Datenlage und positive Evidenz machen den Extrakt EGb 761® (Tebonin®) zu einer Besonderheit unter den pflanzlichen Arzneimitteln. In einer Pressekonferenz informierte Hersteller Schwabe ausführlich über den Spezialextrakt und betonte dabei dessen Einzigartigkeit.
Michelle Haß
28.05.2019  15:00 Uhr

»Die präklinische und klinische Datenlage zum Extrakt EGb 761 ist überwältigend«, sagte Dr. Gunnar Gietz, Manager of Medical Affairs der Firma Schwabe und Privatdozent für das Fach Neurobiologie an der Universität Göttingen, in Karls­ruhe. Wirksamkeit und Verträglichkeit des Extrakts seien in mehr als 1700 wissenschaft­lichen Veröffentlichungen dokumentiert. EGb 761 zähle somit zu den am besten untersuchten Pflanzenextrakten weltweit. Die Qualität der Studien und Metaanalysen sei sehr hoch und zeige eine eindeutige Evidenz auf verschiedenen Indikationsgebieten.

EGb 761 wird in einem patentierten Herstellungsverfahren aus Blättern von Ginkgo biloba gewonnen und ­unter anderem bei altersassoziierten Gedächtnis­einbußen, leichten Formen der Demenz und Tinnitus eingesetzt. Der standardisierte Extrakt genügt Qualitätsanforderungen, die teilweise über die des Europäischen Arzneibuchs hinausgehen. Dietz machte deutlich: »EGb 761 ist sowohl aus pharmakologischer als auch aus klinischer Sicht nicht mit Ginkgo oder anderen Extrakten vergleichbar, auch wenn Ginkgo als Ausgangspflanze dient.« Andere Präparate enthielten oft hohe Mengen an unverträglichen Ginkgolsäuren oder sogar nicht deklarierte Substanzen durch Beimischungen.

Über die Wirksamkeit von Ginkgo als Pflanze wisse man tatsächlich nur sehr wenig. »Die meisten klinischen Studien sind mit dem EGb 761 gemacht worden.« Dies sei der Grund, warum EGb 761 als erstes Phytopharmakon namentlich in nationale und internationale Leitlinien aufgenommen wurde.

Auch Apotheker sollten bei der Beratung zu Ginkgo-Präparaten darauf achten, welcher Extrakt verwendet wurde. Das habe unter anderem die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) in ihrer Leitlinie zur guten Substitutionspraxis betont.

Mehr von Avoxa