Beim Versandhandel sollte die Einhaltung der Temperaturvorschriften kontrolliert werden. / © Adobe Stock/joyfotoliakid
Im ursprünglichen Verordnungsentwurf hatte das Bundesgesundheitsministerium vorgesehen, dass auch die Logistiker für den sicheren Arzneimitteltransport haften. Doch nach Protest der Lobby hatte Brüssel dieses Ansinnen gestoppt. Die deutsche Regierung hatte die Regelung abgeschwächt.
Das reichte den Bundesländern aber nicht aus, über den Gesundheitsausschuss wurden Änderungsanträge vorgelegt, die heute vom Plenum beschlossen wurden.
Phagro-Geschäftsführer Thomas Porstner und Michael Dammann loben den Einsatz des Bundesrats: »Die Länder haben heute ein wichtiges Zeichen für mehr Patientensicherheit gesetzt. Mit ihrem Beschluss machen sie deutlich: Die Bundesregierung muss jetzt konsequent handeln. Dass Verstöße gegen Temperaturvorgaben sanktionierbar werden, ist ein wichtiger Schritt.«
Auf diesen muss aus Sicht der Großhändler aber zwingend der nächste folgen: »Doch Regeln schaffen nur dann mehr Sicherheit, wenn ihre Einhaltung auch bei allen kontrolliert wird«, so Porstner und Dammann.
Das grundlegende Problem der fehlenden Kontrollen beim grenzüberschreitenden Arzneimittelversand bleibe bestehen. »Umso wichtiger ist der angenommene Entschließungsantrag der Länder: Nur durch behördliche Kontrollen lässt sich überprüfen, ob die Regeln eingehalten und Verstöße geahndet werden«, heißt es vom Phagro.
Und weiter: »Die Bundesregierung sollte sich von den Einwänden aus Brüssel nicht davon abschrecken lassen, den Schutz der Patientinnen und Patienten konsequent in den Mittelpunkt zu stellen. Wo Fragen der Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln berührt werden, muss Patientenschutz oberste Priorität haben.« Das letzte Wort bei der Verordnung hat Brüssel, weil das Notifizierungsverfahren noch bis zum 14. Juli läuft.