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Temperaturkontrolle im Versand
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Großhändler kontern EU-Kommission

Die Großhändler stärken der Regierung den Rücken in ihrem Vorhaben, den Arzneimittelversand strenger zu kontrollieren. Ihr Branchenverband Phagro kritisiert die Stellungnahme der Europäischen Kommission zu den geplanten Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelhandelsverordnung.
AutorPZ
Datum 24.04.2026  14:30 Uhr
Großhändler kontern EU-Kommission

Die EU-Kommission findet die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung unverhältnismäßig, wonach Arzneimittelversender und deren Logistikpartner verpflichtet werden sollen, die geltenden Temperaturvorschriften einzuhalten. Mit ihrer Stellungnahme hat die Brüsseler Behörde das Gesetzgebungsverfahren zumindest verzögert.

Die Großhändler haben seit Jahren ihre Flotten mit viel Aufwand umgerüstet und kämpfen für gleiche Bedingungen. »Die interessengeleitete und sachlich unzutreffende Stellungnahme der EU-Kommission zeigt: Die Bundesregierung muss Kurs halten. Denn sie liegt richtig«, erklären die Phagro-Geschäftsführer Thomas Porstner und Michael Dammann in einem gemeinsamen Statement.

Die geplanten Regelungen seien notwendig, um eine seit Jahren bestehende regulatorische Lücke im Interesse der Patientensicherheit zu schließen. Während der Großhandel und Vor-Ort-Apotheken seit Jahrzehnten strengsten Vorgaben unterliegen, nutzen Arzneimittelversender Standard-Paketdienste, deren Prozesse weder für den Arzneimitteltransport qualifiziert noch pharmazeutisch überwacht sind.

Gleiche Bedingungen – unabhängig vom Vertriebsweg

Bei jährlich rund 70 bis 80 Millionen Arzneimittelsendungen im Versandhandel sei dieser Zustand nicht länger hinnehmbar. »Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass jedes Arzneimittel – unabhängig vom Vertriebsweg – unter Bedingungen transportiert wird, die seine Qualität und Wirksamkeit erhalten«, betonen Porstner und Dammann.

Der Transport sei ein integraler Bestandteil der pharmazeutischen Lieferkette und jede Abweichung von den strengen Temperaturvorgaben könne die Qualität eines Arzneimittels beeinflussen. Die Bundesregierung schaffe mit ihrem Verordnungsentwurf die Voraussetzungen dafür, dass Logistikunternehmen künftig geeignete Fahrzeuge einsetzen, Temperaturvorgaben einhalten und bei aktiven Kühlsystemen Temperaturaufzeichnungen vornehmen. »Diese Anforderungen entsprechen dem, was im Großhandel seit Jahren gelebter Standard ist und die Qualität der Arzneimittel in Deutschland sicherstellt«, so der Phagro.

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