Pharmazeutische Zeitung online
Multimedikation

Patienten im Team gut versorgen

Die pharmazeutischen Dienstleistungen stehen – hoffentlich – vor der Tür und die neue hausärztliche Leitlinie Multimedikation wurde im Herbst 2021 verabschiedet. Was ergibt sich daraus für die praktische Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker, insbesondere für die Medikationsanalyse 2a?
Katja Renner
17.02.2022  11:00 Uhr

Interaktionsmanagement

Die Identifizierung von Arzneimittelinteraktionen gehört zu den Stärken der Apotheker und ist fester Bestandteil der Medikationsanalyse. Aufgrund der in Apotheken überall vorhandenen und ständig aktualisierten ABDA-Datenbank haben sie hier häufig eine bessere Informationsquelle als die Ärzte.

Die Leitlinie rät zu einer Kooperation mit Apotheken, um Interaktionschecks auch unter Einbeziehung der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu ermöglichen. Eine optimale Zusammenarbeit an dieser Stelle könnte sein, dass der Hausarzt seine Patienten bittet, ihre Stammapotheke aufzusuchen und dort einen Ausdruck der Gesamtmedikation inklusive einer Überprüfung der möglichen relevanten Interaktionen erstellen zu lassen (1). Denkbar wäre es, dass der Apotheker dem Arzt ein Berichtsblatt mit der Gesamtmedikation und möglichen Alternativvorschlägen bei schwerwiegenden Wechselwirkungen übermittelt.

Medikationsplan aktuell halten

Eine wichtige Informationsquelle für die Medikationsanamnese ist der bundeseinheitliche Medikationsplan. Gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen, haben seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Mittlerweile erhalten die meisten Patienten einen solchen Plan von ihren Ärzten. Jedoch ist jeder Plan nur so gut, wie er von den Patienten verstanden und in der Praxis genutzt wird.

Seidling und Kollegen zeigten 2019 in einer Studie, dass zwar fast 90 Prozent der Befragten angaben, den Medikationsplan länger als ein Jahr zu nutzen, doch nur bei der Hälfte war der Plan innerhalb des letzten Jahres aktualisiert worden (9). So lassen sich in der Praxis bei Medikationsanalysen sehr häufig Diskrepanzen zwischen dem Medikationsplan und den tatsächlich eingenommenen Medikamenten feststellen.

Der Medikationsplan soll stets vollständig und aktuell sein; der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) ist das bevorzugte Format. Dem Patienten ist zu raten, diesen bei jeder Konsultation beim Arzt und in der Apotheke vorzulegen (1). Beim Abgleich des Plans werden immer wieder nicht vorgesehene Doppelverordnungen aufgedeckt, die unter anderem durch die Konsultation verschiedener Ärzte und/oder Arztgruppen entstehen. Dies passiert beispielsweise häufig bei Schmerzmitteln oder Psychopharmaka.

In der Apotheke hat es sich bewährt, bei der Belieferung von Rezepten oder bei der Beratung zur Selbstmedikation nach dem Medikationsplan zu fragen. Ein Blick auf den Plan ermöglicht einen raschen Überblick über die eingenommenen Medikamente; potenzielle Risiken und ABP werden so öfter entdeckt. Außerdem wird die Bedeutung des Medikationsplans aufgewertet, wenn der Patient lernt, dass in Arztpraxen, Krankenhäusern und der Apotheke – also überall – danach gefragt wird. Apotheker sollten Patienten darauf hinweisen, immer auf die Aktualität des Plans zu achten und alte Pläne am besten zu vernichten oder zu archivieren, damit sie nicht durcheinanderkommen. Besteht Unsicherheit über die Richtigkeit eines Plans, können Apotheker und Ärzte bei der Aktualisierung helfen.

Außerdem sollte das Apothekenteam die Patienten fragen, wie sie die Einnahme ihrer Medikamente laut Plan umsetzen. Hierbei wird deutlich, ob sie den Plan überhaupt verstehen und damit arbeiten können. Viele Ärzte händigen Medikationspläne ohne Einnahmehinweise und Behandlungsgrund aus. Apotheker können die Patienten unterstützen, indem sie insbesondere bei den Hinweisen Ergänzungen vornehmen, zum Beispiel »Einnahme 30 Minuten vor dem Frühstück«.

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