Opt-out-Modell könnte EPA-Nutzung befeuern |
Beim Opt-out-Modell wird die Nutzung der in der EPA gespeicherten Gesundheitsdaten zur Regel, wenn der Patient nicht widerspricht. / Foto: Imago/Hake
Die elektronische Patientenakte (EPA) dient dazu, Arztbriefe, Diagnosen oder Röntgenunterlagen eines Patienten digital zu bündeln. Die Akte soll den Alltag in Arztpraxen und Apotheken erleichtern, die Heilberufler sowohl untereinander als auch mit den Patienten vernetzen und damit Informationsverluste vermeiden.
Bisher müssen die Patienten ausdrücklich zustimmen, damit der Arzt eine E-Akte für sie einrichtet. Auch das Befüllen und Auslesen der Daten erfordert jedes Mal die ausdrückliche Einwilligung der Versicherten. Diese Opt-in-Regelung bietet zwar ein Höchstmaß an datenschutzrechtlicher Kontrolle, erschwert aber die praktische Umsetzung der EPA. Dies kann ein Grund dafür sein, dass noch nicht viele Menschen ihre Akte freigeschaltet haben.
Um die Nutzung der E-Akten voranzutreiben, will die Ampelkoalition die EPA laut Koalitionsvertrag auf ein Opt-out-Modell umstellen. Bei der Opt-out-Regelung erfolgt die Einrichtung und Befüllung der Akte ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten. Diese müssen stattdessen ausdrücklich widersprechen, um die Prozesse zu stoppen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Nutzung der in der EPA gespeicherten Daten zur Regel wird.
Doch wie lässt sich die Umstellung auf ein Opt-out-Modell im Rahmen des europäischen und deutschen Datenschutzrechts umsetzen? Geht es nur darum, die Akte einzurichten oder auch um ihre Befüllung? Wie steht es mit der Nutzung der Daten durch Angehörige der Gesundheitsberufe? Um diese Fragen zu klären, haben die Bertelsmann Stiftung und die Stiftung Münch ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das nun vorliegt.
Das wichtigste Ergebnis der Studie: Die Opt-out-Regelung ist auf allen Ebenen – beim Anlegen, Befüllen und Nutzen der EPA – datenschutzkonform möglich. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die Umstellung auf ein Opt-out-Modell die Einführung der EPA beschleunigen könnte. Dabei sei abzuwägen zwischen der informationellen Selbstbestimmung der Versicherten auf der einen und dem Interesse an einer möglichst umfassenden Datengrundlage für eine effiziente Gesundheitsversorgung auf der anderen Seite. Je mehr Gesundheitsdaten aufgenommen werden und je umfassender sie durch die an der Versorgung Beteiligten nutzbar sind, desto einfacher müsse es den Versicherten gemacht werden, ihre Steuerungs- und Widerspruchsrechte wahrzunehmen und auch der Nutzung bestimmter oder aller Daten zu widersprechen.
Um die derzeit bestehende Hürde für eine bessere Nutzung der EPA abzubauen, sollte bei der Anlage der EPA auf die Pflicht für eine Registrierung verzichtet werden, empfehlen die Gutachter. Die Befüllung sollte nach der informationellen Sensibilität der jeweiligen Gesundheitsdaten differenziert erfolgen. Grundsätzlich sollten Gesundheitsdaten auch rückwirken in die EPA eingespeist werden können.